Werbung

Pressemitteilung vom 06.12.2023    

Kleinselbstständige: Krankenkassen müssen Beiträge rückwirkend ändern

Der Verbraucherschutz für freiwillig versicherte Selbstständige wird durch eine Gesetzesänderung deutlich gestärkt. Hat die Krankenkasse wegen fehlender Vorlage des Steuerbescheids den Höchstbeitrag festgestellt, muss nun ein innerhalb von zwölf Monaten vorgelegter Steuerbescheid noch berücksichtigt werden.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Freiwillig versicherte Selbstständige können aufatmen: Sie haben nun faktisch mehr Zeit für den Nachweis über ihre tatsächlichen Einkünfte. Selbst nach Festsetzung des Höchstbeitrags können Steuerunterlagen noch vorgelegt werden. Beiträge müssen rückwirkend geändert werden. Im November haben Bundestag und Bundesrat der Neuregelung zugestimmt. Die Verbraucherzentralen begrüßen das ausdrücklich.

"Mit dieser Änderung im Gesetz wird insbesondere Kleinselbstständigen die Last einer drohenden Insolvenz aufgrund erhöhter Krankenkassenbeiträge genommen. Gut, dass die Politik auch auf Drängen der Verbraucherzentralen gehandelt hat", so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Seit 2018 hatten zahlreiche freiwillig versicherte Kleinselbstständige massive Nachzahlungsaufforderungen von ihrer Krankenkasse erhalten, weil sie ihren vollständigen Steuerbescheid nicht fristgerecht vorgelegt hatten. Weist das Mitglied nicht innerhalb von drei Jahren das Einkommen auf Verlangen der Krankenkasse nach, so gilt zunächst der Höchstbeitrag. Hierbei wird fiktiv ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze angenommen, die aktuell bei knapp 5.000 Euro pro Monat liegt.

Nachzahlungen für viele Kleinselbstständige existenzbedrohend
Versicherte mussten statt rund 200 Euro plötzlich rund 800 Euro monatlich zahlen. "Das bedeutete für Betroffene Nachzahlungen bis zu 8.000 Euro. Für viele Kleinselbstständige war das existenzbedrohend", so Julika Unger, juristische Fachberaterin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Für Kleinverdiener wie zum Beispiel Änderungsschneider oder Kioskbesitzer, die normalerweise etwa den Mindestbeitrag zahlen, war der geforderte Höchstbeitrag weit überzogen. Sie wurden unverhältnismäßig hoch für ein Versäumnis bestraft. Daher ist es richtig, dass der Gesetzgeber nun entschieden hat, dass Krankenkassen die Einkommensnachweise ihrer Versicherten auch dann noch berücksichtigen müssen, wenn die Frist bereits verstrichen ist", sagt Julika Unger.



Hintergrund
Die Krankenkassen begründeten die Festsetzung des Höchstbeitrags mit einer gesetzlichen Regelung aus dem Jahr 2016. Demnach konnte ein pauschaler Höchstbeitrag bei den Versicherten festgesetzt werden, die ihre Einkommensteuerbescheide nicht vor Ablauf von drei Jahren eingereicht hatten. Die Folge für viele Betroffene waren unverhältnismäßig hohe Nachzahlungsforderungen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen hatten bereits seit Jahren gefordert, dass auch nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist eingereichte Steuerunterlagen im Widerspruchsverfahren noch zu berücksichtigen sind. Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und mit einem Änderungsantrag zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) eine Neuregelung ins Gesetz aufgenommen, mit der die "Drei-Jahres-Regelung" abgeschafft wird. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Traditionelles Handwerk beim Schmiedefest in Freudenberg

Am Sonntag, dem 10. August, öffnet das Technikmuseum Freudenberg seine Tore für das beliebte Schmiedefest. ...

Morsbach feiert die 16. Lange Nacht der Republik

Am 9. August wird Morsbachs Ortskern erneut zur Festmeile. Die "Lange Nacht der Republik" verspricht ...

Teamgeist und Technik: Erfolgreiches Kreisjugendfeuerwehr-Zeltlager in Molzhain

Mehr als 220 Jugendliche und Betreuer erlebten ein abwechslungsreiches Zeltlager in der Freizeitanlage ...

Grundstücke für „gestorbenes“ Westerwald-Klinikum: Verhandlungen mit Interessenten

Aus einem DRK-Klinikum Westerwald an der B 414 zwischen Müschenbach und dem Abzweig der K 21 von und ...

Kreisstraße 15: Ausbau zwischen Obernau und Walterschen startet

Die Kreisstraße 15 wird umfangreich saniert, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der Ausbau erfolgt ...

Berufsbegleitende Erzieherausbildung an der BBS Wissen erfolgreich abgeschlossen

An der BBS Wissen haben 21 Absolventen ihre berufsbegleitende Erzieherausbildung erfolgreich beendet. ...

Weitere Artikel


Freie Wähler fordern erneut Lehrkräfteversorgung von mindestens 110 Prozent

"Deutschland wird ein schlechtes Zeugnis ausgestellt - so schlecht wie noch nie", konstatiert Helge Schwab, ...

Feuerschutzsteuer: Welche Verbandsgemeinden im Kreis Altenkirchen teilen sich 563.000 Euro?

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD-Landtagsabgeordnete, teilt mit, dass mehrere Verbandsgemeinden im Kreis ...

Zugführer bei Alsdorf durch Laserpointer geblendet - Polizei sucht Zeugen

Am Dienstag (5. Dezember) wurde ein Zugführer der Daadetalbahn kurz vor der Haltestelle in Alsdorf von ...

40 Jahre Engagement für Verbraucher - Ulrike von der Lühe erhält Verdienstorden des Landes

Ulrike von der Lühe, ehemalige Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ist mit dem höchsten ...

Autobahnmeistereien der Niederlassung West gut gerüstet für den Winterdienst

Dank des Einsatzes der Mitarbeitenden der 22 Autobahnmeistereien, die zur Niederlassung West der Autobahn ...

Arbeitskleidung richtig absetzen - das sollten Angestellte bei der Steuer beachten

Die Aufwendungen für die Beschaffung typischer Arbeitskleidung durch Angestellte können als Werbungskosten ...

Werbung