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Pressemitteilung vom 27.12.2023    

SGD Nord: Plangenehmigung zum Abriss der Wehranlage in Euteneuen liegt vor

Die Wehranlage Euteneuen ist seit 2015 nicht mehr in Betrieb, die Wehranlage ist defekt und das Land als Eigentümer und Unterhaltungspflichtiger plant gemäß den geltenden Wassergesetzen die Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit der Sieg. Deshalb hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt, der nun positiv beschieden wurde.

(Symbolbild: Pixabay)

Kirchen. Die Arbeiten können nun ausgeschrieben und anschließend vergeben werden. Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2024. Sie werden etwa neun Monate in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Witterung erlaubt einen reibungslosen Ablauf.

Die Planung der SGD Nord sieht vor, die bestehende Wehranlage in fließender Welle abzubrechen. Im Anschluss an den Wehrrückbau ist die Gestaltung des asymmetrischen Raugerinnes auf der linken Seite der Sieg vorgesehen, um die aquatische Durchgängigkeit zu verbessern und die Wandermöglichkeiten für Fische wie den Lachs herzustellen. Ferner seien alle naturschutzfachlichen Aspekte berücksichtigt worden, teilt die SGD Nord weiter mit. Insgesamt hätten die naturnahe Entwicklung der Sieg und die Wiederherstellung ihrer natürlichen Fließgewässerstrukturen eine große ökologische Gesamtbedeutung in diesem Bereich. Zum Erhalt des Auenwald Komplexes berücksichtige die Planung eine regelmäßige Überflutung des Komplexes.

Zum Hintergrund
Das Wasserecht für die kleine Wasserkraftanlage Euteneuen ist zum 1. Juni 2015 erloschen. Zudem ist die Wehranlage seit Mai 2018 nicht mehr funktionsfähig, da sich die beweglichen Dachwehrverschlüsse nicht mehr aufrichten lassen, sodass der Stau reduziert ist. Der Antrag des aktuellen Eigentümers der Anlage zur Wiederinbetriebnahme wurde laut SGD Nord mit Bescheid vom 14. Oktober 2019 aufgrund der Unvollständigkeit und Mangelhaftigkeit der Planunterlagen zurückgewiesen. "Vorausgegangen war bereits eine Überarbeitung der Planunterlagen nach mehrfachen intensiven Beratungsgesprächen mit dem Antragsteller. Nach Abweisung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht wurde ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Koblenz rechtskräftig abgelehnt.



Die Wehranlage und die angrenzenden Ufergrundstücke sind im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz. Das Krafthaus mit der Turbine hat einen privaten Eigentümer. Die Sieg ist eines der wichtigsten Zielartengewässer für den Langdistanzwanderfisch Lachs im Einzugsgebiet des Rheins. Diese Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit sei absolut unabdingbar, um die Vorgaben der EU-WRRL zu erfüllen. (PM)


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