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Pressemitteilung vom 04.01.2024    

Verstärkte Kontrolle in Fußgängerzonen: Ordnungsamt Wissen übernimmt Zuständigkeit

Zur Verbesserung der Sicherheit in Fußgängerzonen hat die Verbandsgemeinde Wissen die Zuständigkeit zur Kontrolle des Verkehrs von der Polizei übernommen. Die Änderung resultiert aus einer Anpassung der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehrsrecht und soll zukünftige Verstöße gegen Durchfahrtsverbote effektiver ahnden.

Wissener Fußgängerzone wird ab sofort vom Ordnungsamt kontrolliert. (Foto: VGV Wissen, Marco de Nichilo)

Wissen. Mit der Übernahme der Aufgabe durch das Ordnungsamt können nun Fahrzeuge angehalten und bei Verstößen gegen das Durchfahrtverbot geahndet werden. Ausnahmegenehmigungen für berechtigte Personen werden weiterhin durch das Bürgerbüro ausgestellt, wobei Handwerker oder andere, die dort parken müssen, gebeten werden, dies mit dem Ordnungsamt rechtzeitig abzustimmen.

Die neue Regelung wurde notwendig, da es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen kam, weil Autos ohne Erlaubnis in die Fußgängerzone einfuhren. Dies führte wiederholt zu Beschwerden von Anwohnern. Zuvor war das Ordnungsamt lediglich befugt, widerrechtliches Parken in der Fußgängerzone zu ahnden. Jetzt hat es auch die Kompetenz, den fließenden Verkehr zu kontrollieren.

Dieser Schritt geht auf einen Beschluss des Verbandsgemeinderats Wissen vom 14. Dezember 2022 zurück, einen Antrag zur Übernahme dieser Aufgabe zu stellen. Nach umfassender Prüfung durch das Innenministerium Rheinland-Pfalz und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) wurde die entsprechende Aufgabenübertragung indessen vollzogen.




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Auch Radfahrer werden kontrolliert
In der Fußgängerzone wird das Ordnungsamt sowohl das Verbot der Einfahrt aller unberechtigten Fahrzeuge als auch die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit überwachen. Verstöße werden mit einem bundeseinheitlichen Bußgeld von 50 Euro geahndet. Fahrradfahrer dürfen die Zone befahren, jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit. Zusätzlich übernimmt das Ordnungsamt Wissen die Kontrolle von Radfahrern, die widerrechtlich Gehwege befahren oder Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung nutzen.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes wurden zu Hilfspolizeibeamten ernannt und durch Volker Rötzel, einem pensionierten Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, umfassend theoretisch und praktisch geschult. (PM)


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