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Pressemitteilung vom 16.01.2024    

Firmenwagenfahrer ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmitteln in Altenkirchen erwischt

In den frühen Morgenstunden des 16. Januar zog eine Polizeikontrolle in Altenkirchen einen Firmenwagenfahrer aus dem Verkehr, der weder eine Fahrerlaubnis besaß noch bei klarem Verstand zu sein schien. Die weiteren Umstände werfen ein beunruhigendes Licht auf die Situation.

Symbolbild

Altenkirchen. Am 16. Januar um 0.01 Uhr sollte im Zuge einer Verkehrskontrolle in Altenkirchen der Fahrer eines Firmenfahrzeuges kontrolliert werden. Dabei reagierte der Fahrer zunächst nicht auf die entsprechenden Anhaltezeichen der Polizei und setzte seine Fahrt unvermindert fort.

Erst bei der später erfolgenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass dem 27 Jahre alten Fahrer bereits vor mehreren Monaten die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden war. Ebenso zeigte der junge Mann typische Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln.

Daraufhin wurde dem 27-Jährigen die Weiterfahrt untersagt und es wurde eine Blutentnahme angeordnet. Gegen ihn wurden entsprechende Strafverfahren sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.



Interessanterweise handelte es sich bei dem Fahrer nicht um den Halter des Fahrzeuges. Dieser wird sich nun ebenfalls wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" strafrechtlich verantworten müssen. Dieser Fall dient als Erinnerung daran, dass Fahrzeugbesitzer stets sicherstellen sollten, dass die Personen, denen sie ihr Fahrzeug zur Verfügung stellen, über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. (PM)


Mehr dazu:   Blaulicht  
Lokales: Altenkirchen & Umgebung
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