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Nachricht vom 21.02.2024    

Geplantes Containerdorf bei Isert: Schriftliches "Scharmützel" zwischen Kreis und BI

Der geplante Bau einer Containeranlage in der Gemarkung Isert für die Unterbringung von bis zu 40 Geflüchteten schlägt nach wie vor hohe Wellen. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kreis Altenkirchen als Bauherr und der Bürgerinitiative Eichelhardt, die die ihrer Ansicht nach "menschenunwürdige Unterbringung" stoppen möchte und zudem den Kreis auffordert, auf einen anderen Verteilungsschlüssel für die Flüchtlinge hinzuwirken, sind unverkennbar.

Mit Bannern macht die BI auf ihre Einstellung in Sachen Containerdorf bei Isert aufmerksam. (Foto: vh)

Altenkirchen/Eichelhardt. Die Chronologie eines schriftlichen „Scharmützels“: Am 11. Januar wird eine Petition der Bürgerinitiative (BI) Eichelhardt an Landrat Dr. Peter Enders übergeben. In ihr wird vor allem gefordert, die „menschenunwürdige Unterbringung“ von circa 40 Geflüchteten in einem noch zu bauenden Containerdorf in der Gemarkung Isert mit dem Kreis Altenkirchen als Bauherren zu stoppen. Am 17. Januar legt die BI in einem weiteren Schreiben nach, in dem es noch einmal vertiefend um einen anderen Verteilungsschlüssel der Geflüchteten geht. Die BI erwartet, dass bei der Verteilung auf die kommunale Ebne auch der Königsteiner Schlüssel angewendet werden soll (wie unter den Ländern). Zitat: „Während bei der Verteilung auf die Bundesländer das Steuereinkommen zu zwei Dritteln und die Bevölkerungszahl zu einem Drittel berücksichtigt wird, wird bei der Verteilung auf die Kreise innerhalb von Rheinland-Pfalz ausschließlich die Bevölkerungszahl zugrunde gelegt. Dies führt zu einer dramatischen Benachteiligung für finanzschwächere Gebietskörperschaften im Verhältnis zu finanzkräftigeren Städten und Gemeinden." Die BI schlägt im Zweifel den Klageweg vor. Am 13. Februar ist es ein „offener“ Brief der BI an Enders mit der mit Nachdruck formulierten Bitte, eine Antwort auf die Petition zu erhalten, wie es Enders in der Kreisausschusssitzung am 29. Januar angekündigt hat. Am 15. Februar nimmt die Kreisverwaltung in einem Schreiben Stellung zur Petition selbst, zum „Nachschlag“ und zur „Erinnerung“ aus Eichelhardt. „Klarstellungen“ sind ebenfalls inkludiert.

Nach Recht und Gesetz
„Wir haben in einer ersten Stellungnahme der BI geantwortet. Dabei geht ganz in ihrem Sinne Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Das gilt sowohl für das laufende Bauantragsverfahren, das nach Recht und Gesetz bearbeitet wird, als auch für die Behandlung der Petition der BI Eichelhardt und natürlich auch der vergleichbaren Eingabe aus Isert“, betonte Enders in einer Mitteilung von Dienstagnachmittag (20. Februar) mit Bezug zum 15. Februar, dem Datum des Originalschreibens. Über die Petition hatte er die Mitglieder des Kreisausschusses in der Januar-Sitzung bereits informiert. Einzig der Begriff der Petition verlangt nach Wertung der Kreisverwaltung eine entsprechende Einordnung: „Da der Landkreis, anders als beispielsweise der Landtag von Rheinland-Pfalz oder der Deutsche Bundestag, weder einen Petitionsausschuss noch eine einem Bürgerbeauftragten vergleichbare Stelle hat, denen die unmittelbare Bearbeitung obliegt, könnte die Petition frühestens nach Abschluss des ergebnisoffenen Baugenehmigungsverfahrens in der turnusmäßigen Sitzung des Kreistages im April behandelt werden. Das haben wir der BI so mitgeteilt“, fügte Enders an: „Sollte es zu einem negativen Bescheid kommen, wäre ja auch die Petition obsolet. Was ich in aller Entschiedenheit als Unterstellung zurückweisen muss, sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bearbeitung des Bauantrags innerhalb der eigenen Behörde. Wir können Recht und Gesetz nicht aushebeln.“

Überaus kritisch: Einzelne Aspekte
Grundsätzlich sieht man beim Kreis und auch bei der Verbandsgemeinde (VG)
Altenkirchen-Flammersfeld einzelne Aspekte des „offenen“ Briefes der BI Eichelhardt überaus kritisch. „Es bringt nichts, Druck aufzubauen, wo er nicht angebracht ist. Gemäß Landesaufnahmegesetz sind die Kommunen für Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge zuständig, Integration ist eine gesellschaftliche Leistung“, unterstrichen Enders und der Bürgermeister der VG, Fred Jüngerich. Das gelte nicht nur für den Standort Isert, sondern auch für andere Unterkünfte im Kreisgebiet. Dass die BI versuche, Kreis und Verbandsgemeinde in die Verantwortung zu nehmen, wenn „irgendetwas passiert“, entbehre jeder Grundlage. Enders und Jüngerich erklärten unisono: „Angesichts der schieren Menge der zu uns kommenden Menschen haben wir wiederholt deutlich gemacht, dass es bei allen Bemühungen derzeit so gut wie nicht mehr um Integrationsmaßnahmen geht, der Fokus liegt auf Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Unterbringung und grundlegenden Orientierung vor Ort. Wo ist welches Amt? Wer ist wofür zuständig? Wo gibt es beispielsweise Ansprechpartner in der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit? Wir haben bei vielen Gelegenheiten, nicht nur zu Isert, klar gemacht, dass alle an der Unterbringung von Flüchtlingen Beteiligten das Limit erreicht haben, dass es faktisch keinen Wohnraum mehr gibt und dass wir auf verschiedenen Schienen, unter anderem über die kommunalen Spitzenverbände, darauf drängen, dass geltende Gesetze angewendet werden, damit weniger Menschen zu uns kommen, die überhaupt keine Bleibeperspektive haben.“

Klagen bringen kurzfristig keine Verbesserungen
Natürlich könne man, wie es die BI fordere, gegen die Verteilungsmechanismen klagen. Kurzfristig sehe man aber auch dadurch keine Verbesserung der Situation. Das heiße nicht, dass man die Sorgen der Bevölkerung vor Ort nicht respektiere. Das sollte, so Enders, bereits im ersten Gespräch mit der BI deutlich geworden sein. Wogegen man sich aber wehre, sei das Aufbauen von Fronten durch ungerechtfertigte Schuldzuschiebungen. Wie geht es nun weiter? Das Bauantragsverfahren laufe, nachdem der Iserter Ortsgemeinderat sein Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt hat. Parallel dazu wird die Behandlung der Petition für die April-Sitzung des Kreistages vorbereitet. „Wir werden uns dazu im Kreisvorstand und mit den Fraktionsvorsitzenden verständigen,“ kündigte Enders an.

„Ob das unabhängig möglich ist?“
Das sind Auszüge aus dem „offenen“ Brief der BI (Homepage der BI) an Enders – zum Punkt „Bauantrag“: „Nachdem Isert inzwischen sein Einvernehmen zum Bauantrag des Kreises versagt hat, prüft nun die Bauaufsichtsbehörde des Kreises, ob sie das nicht erteilte Einvernehmen ersetzen kann und die Baugenehmigung somit trotzdem erteilt wird. Ob das unabhängig möglich ist?“ In Richtung Enders wurde dargelegt: „Es gibt ein paar wichtige Dinge klarzustellen: Sie sind der Meinung, es gäbe kein Petitionsrecht. Im Artikel 17 Grundgesetz heißt es jedoch: ,Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.‘ Auch sollte es für Sie nach Artikel 11 der Landesverfassung RLP, konkretisiert durch Paragraph 11b der Landkreisordnung, unbestritten sein, dass ein kommunales Petitionsrecht besteht. Dieses Recht haben wir mit unserer Petition, die insgesamt 460 Unterschriften hatte, in Anspruch genommen. Eine Petition ist kein ,laufendes Geschäft’ und muss somit im Kreistag behandelt werden!“

„Keine Integration geplant“
„Außerdem ist von Seiten Kreis und VG ja auch gar keine Integration geplant. Die Menschen werden hier abgeladen oder besser gesagt zwischengeparkt, bekommen Infos über Ämter und Beratungsstellen (die allerdings total überlastet sind) und sind dann sich selbst überlassen. Sie sollen, wie in der Presse zu lesen war, ,alleinverantwortlich für sich selbst Unterstützung einfordern’. Da kommt sicher Freude auf bei den Asylbewerbern. Oder aber ein Zustand der Überforderung, zumal Informationen über das Leben, Zusammenleben, Gesetze, Bräuche und übliche Gepflogenheiten in Deutschland völlig fehlen. Auch wenn nur Aufnahme und Unterbringung, nicht aber die soziale Betreuung gesetzlich verankert ist, können Kreis und VG nicht einfach die Augen zumachen und schauen, was wird und was nicht wird, ausblenden und ignorieren“, malte die BI ein düsteres Bild.



Also ein Brennpunkt?
Erneut wurde Enders direkt angesprochen: „Für Sie ist das Projekt in Isert vergleichbar mit den Unterkünften ehemaliges Hotel ,Fuchsbau’ in Niederfischbach und ehemaliges CJD in Wissen. Die Vergleiche können schon deshalb nicht herangezogen werden, weil es sich dabei um feste Gebäude in großen Ortschaften handelt und nicht um Container in einem Waldstück.“ Die BI zitierte: „In der Presse stand: ,Das Zusammenleben der Asylbewerber wird über Hausordnungen und allgemeine Verhaltensvorschriften geregelt.‘ Und Sie glauben, das würde hier funktionieren? Bei alleingelassenen, zum Teil schwer traumatisierten Menschen, die zudem wahrscheinlich noch in erheblichem Maße frustriert sind über die Art der Unterbringung und das im Stich gelassen werden? Oder endet Ihre Verantwortung in dem Moment, in dem die Asylbewerber die Container betreten? In der Presse war außerdem zu lesen, dass es auch aus Ihrem Hause heißt, es gäbe ,grundsätzlich erwartbare Konfliktpotenziale’ und dass ,es nicht ausgeschlossen ist, dass eine Gemengelage entsteht’. Also ein Brennpunkt? An diesem abgelegenen Ort? Wo fängt die Verantwortung an und wo endet die Verantwortung, die Sie auch für die BürgerInnen in Eichelhardt und Isert haben? Oder ist das nicht so wichtig für Sie? In der Presse war zu lesen: ,Für Gewaltprävention wird darüber hinaus ein Sicherheitsdienst beauftragt, der in unregelmäßigen Abständen Präsenz vor Ort zeigen wird.‘ … Was ist denn mit den Zeiträumen zwischen den unregelmäßigen Abständen? Und wie groß sind diese? Körperliche Unversehrtheit ist eines der wichtigsten Grundrechte. Und genau diese sehen wir hier leichtfertig aufs Spiel gesetzt und somit stark gefährdet für alle Beteiligten. Deshalb ist klar: Wenn den Menschen hier vor Ort, egal ob Asylsuchenden, Einwohnern oder Kindergartenkindern, die hier bekanntlich oft Ausflüge unternehmen, irgendetwas passiert, nur weil Sie zusammen mit Kreis und VG dieses menschenunwürdige und absolut verantwortungslose Projekt entgegen aller Warnungen durchgezogen haben, tragen Sie die volle Verantwortung dafür! Dies werden die betroffenen Menschen von Ihnen erwarten und einfordern. Damit müssen Sie rechnen.“ Die BI wurde in ihren Forderungen schließlich deutlich: „Mit unserer Petition hatten wir Ihnen eine generelle Lösung für die viel zu hohe Anzahl zugewiesener Asylbewerber vorgelegt: Sowohl Kreis als auch VG könnten bei der jeweils höheren Ebene die Anwendung des Königsteiner Schlüssels fordern und notfalls klagen. Warum tun Sie das nicht ? Bitte ziehen Sie endlich die Reißleine! Im Sinne aller Beteiligten!“

Der Wortlaut der Petition

Petition zur I. Prüfung und Feststellung, dass die Örtlichkeit Gemarkung Isert Flur 4 Flurstück 201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch die Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise ungeeignet ist und II. Anwendung eines die Zumutbarkeit definierenden Zuteilungsschlüssels (z.B. Königsteiner Schlüssel) bis zur Ebene der Ortsgemeinden.

Mit der Unterschriftenliste wenden sich die Bürger der Ortsgemeinden Eichelhardt, Isert, Idelberg, Volkerzen, Racksen und Nassen an den Landrat, den Kreistag des Landkreises Altenkirchen und den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Die Unterzeichnenden fordern Landrat, Kreistag und Verbandsgemeinde auf, die Eignung der Örtlichkeit Gemarkung Isert, Siegener Straße, Flur 4 Flurstück 201/106 zur menschenwürdigen Unterbringung von Asylbegehrenden durch Errichtung und Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft in Container-Bauweise kritisch zu prüfen und festzustellen, dass sie für den beabsichtigten Zweck ungeeignet ist. Weiterhin fordern die Unterzeichnenden den Landrat, Kreistag und die Verbandsgemeinde auf, einen Zuteilungsschlüssel - wie z.B. den Königsteiner Schlüssel - anzuwenden, der die Zumutbarkeit im Hinblick auf die Anzahl der unterzubringenden Asylbegehrenden bis zur Ebene der Ortsgemeinden berücksichtigt und sich dafür einzusetzen, dass dies auf Landesebene beschlossen und eingeführt wird. (vh)


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