Werbung

Pressemitteilung vom 27.02.2024    

Intransparente Laufzeiten für Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Glasfaser

Glasfaserverträge beginnen meist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Verbraucher müssen vor dem Abschluss eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden. Eine Kündigung darf nicht verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut beziehungsweise geschaltet ist. "Verbrauchern muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden und falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, unverzüglich nach Vertragsschluss." so Heike Troue, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Diese Informationen wurden in den uns vorliegenden Fällen nicht angegeben". Die Verbraucherzentrale hat die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Die Deutsche Glasfaser zeigte sich jedoch uneinsichtig, daher hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun eine Klage eingereicht.

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass viele Verbraucher irrtümlicherweise denken könnten, dass der Vertrag erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dies ist allerdings oft nicht so. Nach dem TKG dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbraucher auch nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben, bevor sie gekündigt werden können. Problematisch dabei ist, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Schaltung eines Glasfaseranschlusses oftmals mehrere Monate bis Jahre liegen. Aber auch wenn der Anschluss noch nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung verlegt wurde oder noch nicht geschaltet wurde, können Verbraucher den Vertrag kündigen. Der Anbieter darf eine Kündigung des Vertrages zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht verweigern.



Die Verbraucherzentrale hat daher weitere Informationen zu Abläufen und Verträgen bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Generelle Informationen zu Glasfaseranschlüssen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser an. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Brachbach: Projektchor sucht Unterstützung für 555-jähriges Dorfjubiläum

Vom 18. bis 20. September 2026 steht Brachbach ganz im Zeichen des 555-jährigen Dorfjubiläums. Auf dem ...

Neue Dienstkleidung für Notfallseelsorge im Kreis Altenkirchen

Die Notfallseelsorge im Kreis Altenkirchen erhält erstmals einheitliche Dienstkleidung in kräftigem Lila. ...

Neues Fahrzeug fördert Inklusion im Kreis Altenkirchen

Die Lebenshilfe Altenkirchen freut sich über ein neues, barrierefreies Fahrzeug. Dank der Unterstützung ...

Fördergelder in Millionenhöhe stärken den Landkreis Altenkirchen

Im Jahr 2025 wurden im Landkreis Altenkirchen erhebliche Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau ...

Sportfreunde Schönstein: Spaß und Gemeinschaft beim internen Spiel

Am vergangenen Wochenende zum 1. März 2026 trafen sich die Sportfreunde Schönstein bei strahlendem Sonnenschein ...

Radfahrer gefährdet Verkehr und bedroht Autofahrer in Horhausen

In Horhausen kam es am Mittwochvormittag (4. März 2026) zu einem Vorfall, der den Straßenverkehr erheblich ...

Weitere Artikel


Polizei stoppt alkoholisierte Autofahrer in Betzdorf und Daaden

In den späten Abendstunden des 26. Februars bis in die frühe Nacht zum heutigen Dienstag war die Polizeiinspektion ...

127 Millionen Euro Fördergelder fließen in den Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im Auftrag des Bundes vor Ort mit Fördergeldern unterstützt, ...

CDU-Gemeindeverband Heller-Daadetal nominiert Kandidaten für Verbandsgemeinderatswahl

In einer Mitgliederversammlung hat der CDU Gemeindeverband Heller-Daadetal seine Kandidaten für die bevorstehende ...

Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce: Mangelnde Kennzeichnung auf Verpackung

Viele Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet. Denn Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet ...

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März - Naturschutzgesetze beachten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für ...

Unfallflucht nach riskantem Überholmanöver auf der L 281 - Polizei sucht Zeugen

Am Montag (26. Februar) kam es auf der Landstraße L 281 zwischen Steineroth und Elben zu einem Verkehrsunfall ...

Werbung