Werbung

Pressemitteilung vom 27.02.2024    

Intransparente Laufzeiten für Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Glasfaser

Glasfaserverträge beginnen meist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Verbraucher müssen vor dem Abschluss eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden. Eine Kündigung darf nicht verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut beziehungsweise geschaltet ist. "Verbrauchern muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden und falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, unverzüglich nach Vertragsschluss." so Heike Troue, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Diese Informationen wurden in den uns vorliegenden Fällen nicht angegeben". Die Verbraucherzentrale hat die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Die Deutsche Glasfaser zeigte sich jedoch uneinsichtig, daher hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun eine Klage eingereicht.

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass viele Verbraucher irrtümlicherweise denken könnten, dass der Vertrag erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dies ist allerdings oft nicht so. Nach dem TKG dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbraucher auch nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben, bevor sie gekündigt werden können. Problematisch dabei ist, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Schaltung eines Glasfaseranschlusses oftmals mehrere Monate bis Jahre liegen. Aber auch wenn der Anschluss noch nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung verlegt wurde oder noch nicht geschaltet wurde, können Verbraucher den Vertrag kündigen. Der Anbieter darf eine Kündigung des Vertrages zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht verweigern.



Die Verbraucherzentrale hat daher weitere Informationen zu Abläufen und Verträgen bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Generelle Informationen zu Glasfaseranschlüssen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser an. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Gästeführungen im Wisserland: Termine 2026

Auch im neuen Jahr gibt es drei interessante Führungen, welche in der Verbandsgemeinde Wissen gebucht ...

Museumssonntage 2026 im Deutschen Raiffeisenmuseum starten mit "Närrische Zeit" am 1. Februar

Geschichte entdecken, Kultur erleben und dabei immer wieder Neues kennenlernen: Die Reihe der beliebten ...

Kaffeetrinken mit den Landfrauen in Busenhausen

Die Landfrauen rund um den Beulskopf laden ein zum Kaffeetrinken am Samstag, den 7. Februar 2026 um 14.30 ...

Zwei Unfallfluchten im Kreis Betzdorf: Polizei sucht Zeugen

Am Dienstag (20. Januar 2026) ereigneten sich im Kreis Betzdorf zwei Vorfälle von Fahrerflucht. In beiden ...

Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus in Altenkirchen

In Deutschland wird seit 1996 am 27. Januar mit dem "Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus" ...

Fallstricke beim Social-Media-Shopping: Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Social-Media-Plattformen sind für unter anderem eine Einkaufsquelle. Doch die Verbraucherzentrale NRW ...

Weitere Artikel


Polizei stoppt alkoholisierte Autofahrer in Betzdorf und Daaden

In den späten Abendstunden des 26. Februars bis in die frühe Nacht zum heutigen Dienstag war die Polizeiinspektion ...

127 Millionen Euro Fördergelder fließen in den Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im Auftrag des Bundes vor Ort mit Fördergeldern unterstützt, ...

CDU-Gemeindeverband Heller-Daadetal nominiert Kandidaten für Verbandsgemeinderatswahl

In einer Mitgliederversammlung hat der CDU Gemeindeverband Heller-Daadetal seine Kandidaten für die bevorstehende ...

Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce: Mangelnde Kennzeichnung auf Verpackung

Viele Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet. Denn Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet ...

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März - Naturschutzgesetze beachten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für ...

Unfallflucht nach riskantem Überholmanöver auf der L 281 - Polizei sucht Zeugen

Am Montag (26. Februar) kam es auf der Landstraße L 281 zwischen Steineroth und Elben zu einem Verkehrsunfall ...

Werbung