Werbung

Pressemitteilung vom 27.02.2024    

Intransparente Laufzeiten für Kunden: Verbraucherzentrale klagt gegen Deutsche Glasfaser

Glasfaserverträge beginnen meist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung. Verbraucher müssen vor dem Abschluss eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden. Eine Kündigung darf nicht verweigert werden, erklärt die Verbraucherzentrale.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt die Deutsche Glasfaser wegen Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG). Hintergrund sind fehlende Angaben in der Vertragszusammenfassung zum Vertragsbeginn sowie zum erstmöglichen Kündigungsdatum bei Neuverträgen. Betroffen sind meist Verbraucher, die einen Glasfaseranschluss beauftragt haben, dieser aber noch nicht gebaut beziehungsweise geschaltet ist. "Verbrauchern muss vor Abgabe einer Vertragserklärung eine Vertragszusammenfassung mit Angaben zur Laufzeit des Vertrages, Bedingungen für seine Verlängerung und der Kündigung zur Verfügung gestellt werden und falls dies aus objektiven Gründen nicht möglich ist, unverzüglich nach Vertragsschluss." so Heike Troue, Vorstand der Verbraucherzentrale. "Diese Informationen wurden in den uns vorliegenden Fällen nicht angegeben". Die Verbraucherzentrale hat die Deutsche Glasfaser zunächst abgemahnt. Die Deutsche Glasfaser zeigte sich jedoch uneinsichtig, daher hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nun eine Klage eingereicht.

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss, also bereits mit der Auftragsbestätigung des Glasfasernetzbetreibers. Das Fehlen dieser Informationen führt dazu, dass viele Verbraucher irrtümlicherweise denken könnten, dass der Vertrag erst mit der Aktivierung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dies ist allerdings oft nicht so. Nach dem TKG dürfen Verträge zwischen Anbietern und Verbraucher auch nur eine maximale Erstlaufzeit von 24 Monaten haben, bevor sie gekündigt werden können. Problematisch dabei ist, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Schaltung eines Glasfaseranschlusses oftmals mehrere Monate bis Jahre liegen. Aber auch wenn der Anschluss noch nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung verlegt wurde oder noch nicht geschaltet wurde, können Verbraucher den Vertrag kündigen. Der Anbieter darf eine Kündigung des Vertrages zum Ende der Mindestvertragslaufzeit nicht verweigern.




Stellenanzeigen | WesterwaldJobs

Fachkraft für Arbeits- und Gesundheitsschutz (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Mittelhof

SPS-Programmierer / Automatisierungstechniker (m/w/d)

Maschinenbau Böhmer GmbH
57520 Steinebach/Sieg

Gruppenleitung Wohnstätte (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57632 Flammersfeld

Sozialarbeiter/-in (m/w/d)

Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen GmbH
57537 Wissen

Examinierte Pflegekraft / Schulbegleitung

DRK-Kinderklinik Siegen gGmbH
57584 Scheuerfeld

Mehr Westerwald Jobs entdecken    |    ⇒ Stellenanzeige schalten


Die Verbraucherzentrale hat daher weitere Informationen zu Abläufen und Verträgen bei Glasfaseranschlüssen zusammengestellt. Generelle Informationen zu Glasfaseranschlüssen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser an. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Wie sich der Bahnhof Au (Sieg) verändert hat - und wie es noch weiter geht

Es hat sich ohne Frage viel getan am Bahnhof in Au (Sieg), seit die "Station" hier eingezogen ist. Vom ...

Kreisausschuss: Ja zum Zuschuss für Arealkauf für neue Rettungswache in Wissen

Der Kreis Altenkirchen initiiert den Neubau der Rettungswache in Wissen, wie es im Versorgungsstrukturplan ...

Startschuss für Nachbarschaftshilfe im Kirchspiel Horhausen

Vertreter der Ortsgemeinden des Kirchspiels Horhausen, trafen sich, um über den Aufbau einer Nachbarschaftshilfe ...

Integration in Altenkirchen durch Sprache: Oguz Alkan ehrenamtlich im Einsatz

Oguz Alkan, ein engagierter Ehrenamtlicher in Altenkirchen, setzt sich für den kulturellen Austausch ...

Zeugen gesucht: Körperverletzung in Altenkirchener Schnellrestaurant

In einem Schnellrestaurant in Altenkirchen ereignete sich ein Vorfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt ...

Sperrabfallentsorgung im Landkreis Altenkirchen: Wichtige Hinweise zur Bereitstellung

Im Landkreis Altenkirchen gibt es klare Vorgaben für die Bereitstellung von Sperrabfall. Der Abfallwirtschaftsbetrieb ...

Weitere Artikel


Polizei stoppt alkoholisierte Autofahrer in Betzdorf und Daaden

In den späten Abendstunden des 26. Februars bis in die frühe Nacht zum heutigen Dienstag war die Polizeiinspektion ...

127 Millionen Euro Fördergelder fließen in den Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im Auftrag des Bundes vor Ort mit Fördergeldern unterstützt, ...

CDU-Gemeindeverband Heller-Daadetal nominiert Kandidaten für Verbandsgemeinderatswahl

In einer Mitgliederversammlung hat der CDU Gemeindeverband Heller-Daadetal seine Kandidaten für die bevorstehende ...

Versteckter Alkohol in Kuchen, Suppe und Sauce: Mangelnde Kennzeichnung auf Verpackung

Viele Produkte enthalten öfter Alkohol als vermutet. Denn Alkohol muss nur in der Zutatenliste gekennzeichnet ...

Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März - Naturschutzgesetze beachten

Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für ...

Unfallflucht nach riskantem Überholmanöver auf der L 281 - Polizei sucht Zeugen

Am Montag (26. Februar) kam es auf der Landstraße L 281 zwischen Steineroth und Elben zu einem Verkehrsunfall ...

Werbung