Werbung

Nachricht vom 01.12.2011    

Wenn der Chef zur Feier einlädt

Weihnachtsfeiern und Jahresabschlussfeiern sind derzeit überall im Gange. Die Unternehmen laden ihre Mitarbeiter ein, es ist ein Brauch in der Adventszeit, der die Gemeinschaft fördern soll. Zum Versicherungsschutz solcher Feiern informiert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Weihnachtsfeiern stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Foto: Unfallkasse RLP

Region. In vielen Betrieben stehen zur Adventszeit Weihnachts- oder Jahresabschlussfeiern auf dem Programm. Für Jung und Alt eine willkommene Gelegenheit, sich in gemütlicher Atmosphäre mit den Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. Viele Vorgesetzte freuen sich, wenn die Beschäftigten so die betriebliche Gemeinschaft pflegen.
"Das ist auch der Hintergrund, warum solche betrieblichen Veranstaltungen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen", informiert Ludger Lohmer, Jurist bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Aber nicht jedes Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Damit Betriebsfeiern – dazu zählt auch der Weg hin und zurück – unter dem Schutz der Unfallversicherung stehen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
• der Unternehmer muss mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche Gemeinschaft zu stärken,
• die Veranstaltung muss grundsätzlich allen Beschäftigten offen stehen,
• der Unternehmer selbst oder ein Beauftragter müssen teilnehmen.



Nicht versichert sind mitfeiernde Angehörige, ehemalige Betriebsmitglieder oder Gäste.
Bei Unfällen, die unter starkem Alkoholeinfluss verursacht werden, steht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung infrage. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Vom Osterhasen bis zur Waldweihnacht: Spannende Events im Naturjahr 2026

Am 10. März stellten die 1. Vorsitzende I. D. Isabelle Fürstin zu Wied, Uwe Hoffmann, der Leiter des ...

Brand- und Katastrophenschutz im Kreis Altenkirchen: Es gibt viel zu tun

Über viele Jahre hinweg haben Zivil- sowie Brand- und Katastrophenschutz eher ein Schattendasein gefristet. ...

Ehrung der Feuerwehrhelden in Daaden-Herdorf

In einer feierlichen Dienstveranstaltung wurden die Mitglieder der Feuerwehr Daaden-Herdorf für ihren ...

Live-Musik in Weyerbusch: Moxxy rockt den Gasthof zur Post

Der Gasthof zur Post in Weyerbusch wird am 13. März 2026 erneut zur Bühne für authentische Live-Musik. ...

Zumba in Pink: Tanzen für den guten Zweck

Am 25. April 2026 verwandelt sich das Kulturwerk Wissen in eine pinkfarbene Tanzfläche. Die kostenfreie ...

Interreligiöses Fastenbrechen in Altenkirchen: Ein Fest der Begegnung

In Altenkirchen fand ein besonderes Fastenbrechen im Rahmen des Ramadan statt, das Muslime und Christen ...

Weitere Artikel


Infotag der IGS Hamm zum Thema Ausbildung

Unter dem Leitmotto "Fördern und Fordern" hat sich die Integrierte Gesamtschule (IGS) Hamm besonders ...

Westerwald Bank in Betzdorf unter neuer Leitung

Christian Bauer ist Nachfolger von Hubert Wagner als Geschäftsstellenleiter der Westerwald Bank in Betzdorf. ...

Kirchen erstellt neuen Stadtplan

Das Kirchener Stadtbüro teilt mit, dass derzeit ein neuer Stadtplan in Arbeit ist. Die Stadt Kirchen ...

Autohaus Hottgenroth-Farrenberg erhielt Service-Pokal

Auf Herz und Nieren prüfte die Dekra Koblenz das Autohaus Hottgenroth-Farrenberg in Altenkirchen. Im ...

Konstituierende Sitzung der IHK-Vollversammlung

Thomas Bellersheim erneut zum Vizepräsidenten der IHK Koblenz gewählt. Dr. Ulrich Bernhardt weiterhin ...

Noch keine Winterstimmung am Arbeitsmarkt

Seit Wochen kein Regen und schon gar keinen Schnee oder Frost. Mag der Regen auch fehlen, positiv wirkt ...

Werbung