Werbung

Pressemitteilung vom 01.04.2024    

Cannabis-Gesetz in Kraft: Was ändert sich für die Polizeipraxis?

Mit dem 1. April 2024 tritt das neue Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) in Kraft. Doch welche Auswirkungen hat diese Regelung auf die polizeiliche Praxis? Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat den Polizisten im Land einen Orientierungsrahmen an die Hand gegeben.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Die Bundesregierung hatte den Weg für die faktische (Teil-)Legalisierung von Cannabis bereits im Februar 2024 geebnet. Nach der Billigung durch den Bundesrat am 22. März und der Ausfertigung des Gesetzes am 27. März, wird das KCanG ab dem 1. April 2024 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt wird der Besitz von bestimmten Mengen Cannabis sowie der private Eigenanbau unter festgelegten Rahmenbedingungen für Erwachsene straffrei sein.

Zudem sind Pläne vorhanden, dass der gemeinschaftliche Anbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinen ab dem 1. Juli 2024 starten soll. Das Innenministerium stellt daher einen Orientierungsrahmen für die Polizisten im Land bereit. Dieser enthält Beschreibungen möglicher Situationen im Umgang mit der veränderten Rechtslage und konkrete Handlungsempfehlungen. Damit sollen die Polizeikräfte bestmöglich auf den Vollzug des KCanG vorbereitet werden.

Cannabis im Straßenverkehr verboten
Während das Cannabisgesetz unter anderem den Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, bleibt das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von Cannabis und anderen berauschenden Mitteln nach wie vor verboten. Die Polizei Rheinland-Pfalz misst der Prävention hohen Stellenwert bei, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.



Die folgenlose Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr unter dem Einfluss von
Betäubungsmitteln - also ohne Gefährdung Dritter oder gar Unfälle - wird auch
weiterhin als Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz geahndet.
Mögliche Folgen können Fahrverbote und Bußgelder bis zu vierstelliger Höhe sein.

Wer unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnimmt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall verursacht, muss weiterhin mit einer Bestrafung nach § 315c Strafgesetzbuch rechnen. Hier drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Hauptziel verstärkter polizeilicher Kontrollen ist es, das hohe Verkehrssicherheitsniveau im Land aufrechtzuerhalten und zu stärken. Entscheidend hierfür ist die Sensibilisierung der Bürger dafür, dass eine Beeinflussung durch den Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr unvereinbar sind.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Rock für Hoffnung: Vom Pech verfolgt und doch ein Volltreffer

Regenfälle, Probleme mit der Technik, eine kurzfristige Absage des Hauptacts und eine Erkrankung des ...

Gemeinsam stark: Registrierungsaktion für Lea in Altenkirchen

Die neunjährige Lea aus dem Westerwald ist an Blutkrebs erkrankt und benötigt dringend eine Stammzellspende. ...

Deutsche Waldtage 2025: Förster lädt zum Spaziergang am Kloster Marienthal ein

Vom 19. bis 21. September 2025 finden die Deutschen Waldtage unter dem Motto "Gemeinsam! Für den Wald." ...

Neuer IBAN-Abgleich: Schutz vor Betrug bei Überweisungen ab Oktober 2025

Ab Donnerstag, 9. Oktober 2025, wird das Überweisen von Geld sicherer. Eine neue EU-Verordnung verpflichtet ...

Kulturelle Entdeckungstour durch den Westerwald

Am Samstag, 13. September 2025, bietet eine Exkursion der Lokalen Aktionsgruppe Westerwald-Sieg spannende ...

PayPal-Panne: Was Nutzer jetzt wissen müssen

Ein technischer Fehler beim Online-Bezahlsystem PayPal sorgt für Unruhe unter den Nutzern. Der Bankenexperte ...

Weitere Artikel


Erdrutsch an der Landesstraße 267 in Pracht

Durch den Starkregen in der Nacht auf Ostersonntag (31. März) ist es zu einem Erdrutsch in der Bergstraße ...

Rund 50 Gläubige nahmen an der Kreuzwegprozession in Elkhausen teil

Auch in diesem Jahr hatte die Kirchengemeinde Elkhausen/Katzwinkel zu Ostern wieder zu einer Kreuzwegprozession ...

Familienwandertag in Altenkirchen begeisterte mehr als 200 Wanderteilnehmer

Mehr als 200 Wanderteilnehmer aller Altersklassen konnten die Mitglieder des Wanderausschusses der Stadt ...

Vorbildliche Ausbilder gesucht: Bewerbungsphase für Bundeswettbewerb gestartet

Auch in diesem Jahr suchen die Wirtschaftsjunioren in einem Bundeswettbewerb wieder ein "Ausbildungs-Ass". ...

Horhausen war wieder das Mekka des Ostereier-Weitwurfs - zahlreiche Besucher nahmen teil

Der Ostereier-Weitwurf in Horhausen startete am Sonntag (31. März) um 14 Uhr. Dieser Wettbewerb ist seit ...

Hilfe für die Tafeln in Rheinland-Pfalz

In der Staatskanzlei in Mainz fand kürzlich die offizielle Spendenübergabe der jährlichen "RPR HILFT"-Spendenwoche ...

Werbung