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Pressemitteilung vom 05.04.2024    

Regelung für Kindertagesstätten zur Belegung von U2- und Ü2-Plätzen bleibt bis 2026 bestehen

Die Landtagsabgeordnete Ellen Demuth weist darauf hin, dass sich Kindertagesstätten in den Jahren 2024 und 2025 auf die Regelungen eines Rundschreibens des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung verlassen können, die besagt: U2-Plätze können vorübergehend, für längstens sechs Monate, mit Kindern belegt werden, die das zweite Lebensjahr bereits vollendet haben.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Mainz/Region. Hintergrund dieser Regelung ist, dass es vielfach vorgekommen ist, dass für Kinder nach dem Erreichen des zweiten Lebensjahres plötzlich keinen Kindergartenplatz mehr frei war. Diese dürfen daher mit der Sonderregelung ihren U2-Platz weiter beanspruchen, bis im Bereich der über-2-Jährigen eine neue Belegung möglich wird. Die Problematik besteht darin, dass das Kindertagesstättengesetz Kinder in einzelne Platzkategorien einteilt (U2, Ü2 und Schulkind).

Eine Bewertung, ob die Übergangsregelung weiter Bestand haben muss, wird erst im Jahr 2025 belastbar erfolgen können, teilte Bildungsministerin Stefanie Hubig nun mit. Ellen Demuth erklärt: "Es ist erfreulich, dass Träger von Kindertagesstätten nun bis Ende 2025 Planungssicherheit haben. Das Bildungsministerium bleibt allerdings gefordert, praxistaugliche Regelungen ins Gesetz zu schreiben. Das gesamte Kitagesetz, dies fordern wir als CDU-Landtagsfraktion ja schon lange, muss baldmöglichst evaluiert werden." (PM)


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