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Nachricht vom 08.04.2024    

Kreistag Altenkirchen: Alternativmaßnahmen anstelle B-8-Ortsumgehungen prüfen

Sie sind verpönt, die geplanten Ortsumgehungen entlang der B 8 in der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld. Auch der Altenkirchener Kreistag hat zunächst einmal nicht so viel mit diesen Projekten am Hut. Er sprach sich in seiner jüngsten Sitzung anstelle des Baus einstimmig für den Check alternativer Maßnahmen als Ersatz aus.

Mit einer großen Abordnung war die „Bürgerinitiative gegen Ortsumgehungen B 8“ rund um die Kreistagssitzung vertreten. (Foto: privat)

Altenkirchen. Die Reihen derer, die absolut nichts von den geplanten Ortsumgehungen entlang der B 8 in der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld halten, sind bereits dicht zusammengerückt. Auch der Kreistag Altenkirchen war in seiner Sitzung am späten Montagnachmittag (8. April) nicht Feuer und Flamme für die Realisierungen der Umfahrungen, sondern verlangte einstimmig, Alternativmaßnahmen zu prüfen. Der Wortlaut des Beschlusses: „Der Landkreis Altenkirchen spricht sich dafür aus, dass anstelle des Baus der Ortsumgehungen entlang der Bundesstraße 8 auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld auch Alternativmaßnahmen geprüft werden, beispielsweise der dreispurige Ausbau der bestehenden Trasse an weiteren Stellen, die Errichtung einer neuen Verbindungstrasse zwischen der neuen Kurve in Hasselbach entlang der Ortslage von Weyerbusch bis zur L 276 Richtung Flammersfeld oder auch Verbesserungen der bestehenden Trasse im Bestand, wie zum Beispiel der Ausbau von Fuß- und Radwegen auch zwischen den Ortslagen zur Stärkung des Alltagsradverkehrs, Errichtung weiterer Kreisverkehrsanlagen, Errichtung stationärer Geschwindigkeitskontrollen in den Ortschaften, Optimierung und Erweiterung der Fußgängerüberwege, Optimierung der Auf- und Abfahrten auf die B 8 sowie die Entschärfung der Kurve im Bereich Helmenzen.“ Darüber hinaus wurde Landrat Dr. Peter Enders beauftragt, zu einem runden Tisch aller relevanten Akteure nach den Kommunalwahlen einzuladen. Ablehnende Einstellungen hatten zuvor schon die VG Altenkirchen-Flammersfeld, die Stadt Altenkirchen und weitere sieben Kommunen entlang oder nahe an den geplanten Routen publik gemacht.

BI zahlenmäßig stark vertreten
Die „Bürgerinitiative gegen Ortsumgehungen B 8“, die rund 60 interessierte Zuhörer (30 vor dem Sitzungssaal und später 30 auf der Empore des Wilhelm-Boden-Saals im Altenkirchener Kreishaus) mobilisiert hatte, wurde und wird nicht müde, ihre Kritik an den Mammutprojekten (bei Helmenzen, Weyerbusch und Kircheib sind solche Ausweichstrecken geplant) kund zu tun: enorm hoher Flächenverbrauch (vor allem bei landwirtschaftlich genutzten Flächen) und die negativen Auswirkungen für Flora und Fauna. Der Bauernverband des Kreises Altenkirchen habe sich ebenfalls eindeutig gegen einen Ausbau positioniert. Mit den Alternativvorschlägen sollten ein besserer Verkehrsfluss sichergestellt und den Interessen des motorisierten Verkehrs Rechnung getragen werden gegenüber den immens hohen Kosten der Umgehungen und der tatsächlich geringen Zeitersparnis von nur ganz wenigen Minuten.

„Immense Geldverschwendung“
„Die B 8 ist ein großes Thema“, sagte Anna Neuhof von den Bündnisgrünen, die den Antrag auf Diskussion des Sachverhalts an den Kreistag gestellt hatten. Die Bundesverkehrswegepläne (Anmerkung der Redaktion: In diesem sind die Ortsumgehungen als vordringliche Maßnahmen gekennzeichnet) hätten eine lange Lebensdauer. Die BI habe sich tief in die Materie eingearbeitet, Alternativen aufgezeigt. Solche Projekte seien eine „immense Geldverschwendung“, ökonomisch und ökologisch nicht zu vertreten. „Alle Argumente sind schon rauf und runter diskutiert worden“, erklärte Bernd Becker (SPD), niemanden von vor 20 oder 30 Jahren sei ein Vorwurf ob der Ideen zu machen. „Umgehungen in einem solchen Umfang sind nicht mehr zeitgemäß“, verdeutlichte er. Dr. Josef Rosenbauer (CDU) erinnerte an die vielen Jahre, in denen versucht worden war, die Projekte in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen zu lassen. Und dann „waren wir glücklich, als sie im Bundesverkehrswegeplan gelandet sind“. Er sprach sich dafür aus, die Projekte im Mammutwerk zu belassen. Denn es gehe auch um die Wirtschaft, um die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Schließlich brachte Rosenbauer, der auch die Anstrengungen der Initiative „Anschluss Zukunft“ erwähnte, die Teilidee eines runden Tisches ins Spiel, dem das Gremium letztendlich auch folgen konnte.

Grünes Licht für Versorgungsstrukturplan
Ohne Widerspruch nahm das Gremium die gutachterliche Betrachtung der rettungsdienstlichen Strukturen, die Niclas Fürst vom beauftragten Büro antwortING Beratende Ingenieure Weber Schütte Käser & Partner PartGmbB (Köln) präsentiert hatte, zur Kenntnis und beschloss den Versorgungsstrukturplan für den Rettungsdienstbereich Montabaur, der die vier Landkreise Altenkirchen, Westerwald, Neuwied und Rhein-Lahn mit der Leitstelle in Montabaur umfasst. Fürsts Fazit des Ist-Zustandes: Die Standorte der Rettungswagen erfüllten die geografischen Anforderungen, die der Notarzteinsatzfahrzeuge bedürften einer Anpassung. Das Einsatzaufkommen steige an. Die Versorgungsstruktur sei vorgabemäßig nicht leistungsfähig, aber die praktische Leistungsfähigkeit sei gegeben. Die Einsatzmittelvorhaltung müsse angepasst werden, an verschiedenen Standorten seien Maßnahmen erforderlich. Zum Hintergrund laut Beschlussvorlage: „Zur Erbringung der rettungsdienstlichen Leistungen ist das Land Rheinland-Pfalz in Rettungsdienstbereiche eingeteilt. Für jeden Rettungsdienstbereich wird durch Rechtsverordnung eine Behörde bestimmt, die für die Durchführung des Rettungsdienstes in dem jeweiligen Bereich zuständig ist. In diesem strukturellen Aufbau ist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises die zuständige Rettungsdienstbehörde für den Rettungsdienstbereich Montabaur. Mit der Novellierung des Rettungsdienstgesetzes Rheinland-Pfalz zum 1. April 2020 wurde den zuständigen Rettungsdienstbehörden im Land aufgegeben, die in ihrem Bereich zur Aufgabenerfüllung notwendige Versorgungsstruktur in einem Versorgungsstrukturplan darzustellen, der die Einrichtungen des Rettungsdienstes, ihre Standorte, die Struktur der Fahrzeuge und die Betriebszeiten beschreibt. … Der Versorgungsstrukturplan stellt die aktuelle Situation der Notfallrettung und des Krankentransports in den vier Landkreisen umfassend dar. Aufbauend darauf identifiziert der Plan auf gutachterlicher Basis erkannte Optimierungspotenziale und leitet daraus Maßnahmenvorschläge ab.“ Vor diesem Hintergrund ist der Kreis auch an den Kosten des Baus einer Rettungswache in Linz beteiligt, für die in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 insgesamt 500.000 Euro eingestellt sind.

Verbandsgemeinden erhalten im Mai „Sondermittel“
Der „Weiterleitung der Sondermittel für die Fluchtaufnahme des Jahres 2024 nach dem Landesaufnahmegesetz an den kreisangehörigen Raum“ steht nichts mehr im Weg. Einstimmig verabschiedete die Zusammenkunft, welche VG wie viel Geld von den 9.345.895,36 Euro erhält, die dem Kreis Mitte Februar aus Mainz überwiesen wurden. Die Aufteilung erfolgt wie bereits bei der vergangenen Weiterleitung der Sonderzahlung 2023 nach Landesaufnahmegesetz auf Basis eines einwohnerbezogenen Schlüssels (Stand 30. Juni 2023). „Ausgeschüttet“ werden 2.336.474 Euro: VG Altenkirchen-Flammersfeld 645.065 Euro, VG Betzdorf-Gebhardshain 471.890, VG Daaden-Herdorf 311.879, VG Hamm 232.949, VG Kirchen 405.842 und VG Wissen 268.846. Die Auszahlung wird am 15. Mai (Fälligkeit der Kreisumlage) erfolgen.



Energiemanagement für zunächst drei Jahre
Ebenfalls nichts zu deuteln hatte der Kreistag in seiner wohl vorletzten Sitzung dieser Wahlperiode am Aufbau und dem kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Förderantrag „Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements“ beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den Betrieb sicherzustellen. Bezuschusst werden förderfähige Ausgaben mit 70 bzw. 90 Prozent für finanzschwache Kommunen. Als finanzschwach gelten solche, die nachweislich an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm teilnehmen oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird. Demzufolge müsste dem Kreis eine Förderquote in Höhe von 90 Prozent bewilligt werden. Die Notwendigkeit von kommunalem Klimaschutz erhält vor dem Hintergrund des voranschreitenden Klimawandels eine immer stärkere Bedeutung. Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt (KKP) bekannte sich der Landkreis Altenkirchen zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichtete sich, sein Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen zu forcieren. So hatte der Kreistag im September 2023 weitere kreiseigene Klimaschutzziele wie beispielsweise die klimaneutrale Kreisverwaltung bis 2030 definiert.

Aufträge für Schulen vergeben
Die Firma Metallbau Sturm GmbH (Altenkirchen) übernimmt für 64.032 Euro Fenster- und Metallbauarbeiten am C-Gebäude der Marion-Dönhoff-Realschule plus (MDR) in Wissen. Um die Raumnot wegen steigender Schülerzahlen in der Förderschule am Alserberg kurzfristig zu entspannen, wird für eine Übergangszeit, deren Dauer noch nicht festgelegt ist, die Förderschule mit vier Klassen ins C-Gebäude der „MDR“ übersiedeln. Um dieses Vorhaben umzusetzen und die Bedürfnisse der Schule zu erfüllen, wurden im Haushalt 2024 für den Umbau im C-Gebäude 340.000 Euro eingestellt. Da das Atrium der „MDR“ gerade umfangreich saniert wird, wurde die am Umbau beteiligte Firma Metallbau Sturm GmbH gebeten, ein Angebot für eben diese zusätzlichen Metall- und Fensterbauarbeiten in vier Klassenräumen zu erstellen. Diverse weitere Aufträge rund um Schulen wurden einstimmig vergeben: Die Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung der „MDR“ ist nunmehr Sache der Firma Wagner Bodenbeläge GmbH & Co. KG (Wallmenroth), die mit 193.100 Euro das wirtschaftlichste (und einzige) Angebot eingereicht hatte. 42 Kurzdistanzbeamersysteme fürs Kopernikus-Gymnasium in Wissen liefert und montiert die Firma KROmedia e.K. (Haiger) für 92.958 Euro, Touch-Displaysysteme für die IGS in Hamm (52 Stück) und die IGS in Betzdorf-Kirchen (48 Stück) jeweils die Firma Wittler Visuelle Einrichtungen GmbH (Berlin) für 116.001 bzw. 113.925 Euro.

Stellungnahmen verschickt
Der mögliche Bau eines Containerdorfs für Geflüchtete in der Gemarkung Isert, der große Wellen geschlagen hatte, ist bekanntlich Geschichte, Letztendlich scheiterte das Vorhaben mit dem Kreis Altenkirchen als Bauherren, weil die Ortsgemeinde Isert das Einvernehmen zur Erschließung des Areals (in Besitz der VG Altenkirchen-Flammersfeld) über einen ihrer, also gemeindeeigenen, Wirtschaftswege nicht erteilte. Andere Erschließungsmöglichkeiten ließen sich nicht realisieren. „Aufgrund des abgeschlossenen Bauantragsverfahrens zur Errichtung von Wohnmöglichkeiten in Container-Bauweise am Standort Isert haben sich die Anfragen nach Paragraf 11b der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz erledigt. Die Anträge sind verwaltungsseitig umfassend beantwortet worden“, schloss sich der Kreistag einstimmig den Stellungnahmen der Verwaltung an. Die Schreiben sollten inzwischen den beiden Antragstellern, der Ortsgemeinde Isert und der BI Eichelhardt, die sich jeweils gegen die Errichtung des Container-Dorfes gewandt hatten, zugestellt worden sein.

Handlungsfähigkeit erhalten
Es war ein Beschluss, dessen es eigentlich aufgrund Paragraf 42 der Landkreisordnung gar nicht bedurft hätte, der aber, weil es explizit um die Unterbringung von Flüchtlingen geht, im Vorfeld für Unruhe wegen vermeintlicher Aushebelung der Demokratie gesorgt hatte. „Wir wollen handlungsfähig bleiben“, erläuterte Enders mit Blick auf die Zeit zwischen der Kommunalwahl am 9. Juni und Anfang September, in der sich die Kreisgremien konstituieren müssen und als Folge dessen der neue Kreisausschuss als „Entscheider“ womöglich erst nach Beendigung der Sommerferien „einsatzbereit“ ist. So gab es aus dem Plenum keinen Widerspruch für dieses Verfahren: „Der Kreistag bevollmächtigt für die Zeit ab dem 1. Juli 2024 bis zur ersten Sitzung des neu gewählten Kreisausschusses, unter Einschluss der Zustimmung nach Paragraf 3 der Hauptsatzung den Kreisvorstand, unter Aufhebung des Beschlusses des Kreisausschusses vom 20. November 2023 und unter Anerkennung der vorrangigen Zuständigkeit der Verbandsgemeinden, in einer Notsituation fehlende Unterbringungsmöglichkeit auf der Grundlage des Paragraf 1 Absatz 2 Landesaufnahmegesetz zu schaffen. Die Schaffung von vorstehenden Unterbringungsmöglichkeiten kann durch Anmietung, Ankauf oder der Nutzung eigener Grundstücke, einschließlich einer damit einhergehenden Errichtung von Aufbauten in Modulbauweise, erfolgen und steht unter der Priorisierung einer rechtlichen, ökonomischen, integrativen und gesellschaftspolitischen Abwägung.“ Dem Kreisvorstand gehören der Landrat und die drei Kreisbeigeordneten an.

Weitere Wahl im November
Der Kreistag bestimmte Sonntag, 10. November, als Tag für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Altenkirchen. Laut Landkreisordnung ist in Landkreisen, in denen zum 30. Juni des Vorjahres mehr als 5000 ausländische Einwohner jeweils ihre Hauptwohnung hatten, ein Beirat für Migration und Integration einzurichten. Zum 30. Juni 2023 waren im AK-Land 13.417 ausländische Einwohner mit Hauptsitz gemeldet. Aufgabe des Beirats, dessen Mitglieder für fünf Jahre gewählt werden, ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der in dem Landkreis wohnenden Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Unterstützung des kommunalen Integrationsprozesses und kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten. Gegenüber den Organen des Landkreises kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises betroffen sind. Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Kreistag, einem Ausschuss oder dem Landrat vorgelegt werden, Stellung nehmen. (vh)


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