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Nachricht vom 16.04.2024    

Stadthalle Altenkirchen: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als nächster Schritt

In welchem Jahr(zehnt) Altenkirchen über eine neue Stadthalle verfügen wird, steht in den Sternen. Für das lange bürokratische Vorgeplänkel beginnt die zweite Etappe. Gefordert ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die drei Varianten umfasst. Das erste, bereits erledigte Teilstück war die Machbarkeitsstudie für eine mögliche Sanierung.

Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Zukunft der Altenkirchener Stadthalle klar umrissen ist. (Foto: vh)

Altenkirchen. Nun sind schon fast drei Jahre ins Land gegangen, seit die Altenkirchener Stadthalle wegen asbestbelasteter Lüftungsklappen komplett geschlossen ist. Seit dem 31. Juli 2021 dümpelt der Prachtbau an der Innerortsumgehung vor sich hin. Eine von oberer Instanz verlangte Machbarkeitsstudie für eine mögliche Sanierung bescheinigte Netto-Kosten (warum nicht der Bruttobetrag?) in Höhe von 11,81 Millionen Euro. Die Analyse hatte das Architektenbüro Fries (Vallendar) vor Weihnachten 2023 vorgelegt (die Summe dürfte wohl inzwischen gestiegen sein). Nunmehr fordert die ADD eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, nachdem ihr bereits Unterlagen zur Bedarfsermittlung (Raumprogramm, Nutzungskonzept, Belegungsplan) kundgetan wurden. Dargelegt wurde, dass eine Stadthalle in der jetzigen Größenordnung als variabel nutzbarer Veranstaltungsort für die Kreisstadt Altenkirchen unerlässlich ist. Die neuerliche Anforderung zielt auf drei Untersuchungsvarianten ab – Version 1: Modernisierung der Stadthalle am jetzigen Standort. Als Grundlage für die Untersuchung ist das Sanierungskonzept des Büros Fries heranzuziehen; Version 2: Neubau eines variabel nutzbaren Veranstaltungsortes nach Abbruch der jetzigen Stadthalle an gleicher Stelle in geringerem Umfang; Version 3: Neubau eines variabel nutzbaren Veranstaltungsortes auf einem freien Grundstück außerhalb des Sanierungsgebiets in geringerem Umfang. Gegebenenfalls müssen nach Standortfestlegung noch zusätzliche Kosten ermittelt werden. Der Platzbedarf im Falle eines Neubaus wurde mit 1405 Quadratmetern errechnet, wobei der Saal mit Bühne (630 Quadratmeter) 480 Menschen fassen muss und dreiteilbar sein soll. Zum Vergleich: Die alte Halle weist inklusive Wohnung, Restaurant und Kino im Bestand 3496 Quadratmeter auf. Stadtentwicklungs- sowie Umwelt- und Bauausschuss stimmten in einer gemeinsamen Zusammenkunft am späten Dienstagnachmittag (16. April) ohne Widerspruch für die Ausarbeitung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Bauvorhaben eines variabel nutzbaren Veranstaltungsortes und ermächtigten Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz, den Auftrag nach Ausschreibung zu vergeben.

Radwegekonzept: Zwei weitere Maßnahmen
Mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung brachten beide Gremien Lindenpütz erneut ins Spiel, der zwei „Radverkehrsanlagen“ mit Anträgen auf Umsetzung bei der Straßenverkehrsbehörde in die Wege leiten soll. Im Nachklapp, so der Beschlussvorschlag, soll die Verbandsgemeindeverwaltung das Duo umsetzen – Anlegen einer Fahrradzone: Die Ausweisung einer Fahrradzone soll in der Bahnhof-, der Friedrich-Emmerich-Straße und für den Konrad-Adenauer-Platz erfolgen. In der Wiedstraße soll vom Einmündungsbereich Konrad-Adenauer-Platz bis zur Einmündung Raiffeisenstraße (Abzweigung in Richtung Wiesental/Kläranlage/Raiffeisenmarkt) ein beidseitiger Fahrradschutzstreifen markiert werden. Über allem steht das Radwegekonzept der Stadt, wozu bereits die Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr zählt, die durchaus mit positiven Erfahrungen verbunden ist.




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Kreisverwaltung baut weiteren Parkplatz
Mit einem einstimmigen „Ja“ machte dann nur noch der Umwelt- und Bauausschuss den Weg frei für den Bau eines Parkplatzes auf dem Gelände der ehemaligen Gaststätte Hirz in der Rathausstraße, das Areal aber zählt zum Bebauungsplan „In der Malzdürre“. Das Gremium sprach sich für die erforderliche und beantragte Befreiung laut Baugesetzbuch aus und stellte das erforderliche Einvernehmen (ebenfalls laut Baugesetzbuch) her. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hatte den Grund und Boden erworben und beabsichtigt, einen Mitarbeiterparkplatz anzulegen. Bedingt durch die Fahrgassen, Stellplatz- und Rangierflächen wird für die beantragten 41 Stellplätze eine Fläche von 1108,50 Quadratmeter benötigt, sodass die überbaubare Fläche laut Bebauungsplan um 22,8 Prozent überschritten wird. Da der Parkplatz nur mit versickerungsfähigen Basaltschotter befestigt werden soll und auf diesem Grundstück langfristig ein weiteres Verwaltungsgebäude entstehen wird, ist die beantragte Befreiung als städtebaulich vertretbar anzusehen, betonte die Beschlussvorlage.

Neuer Zellenrechner fürs Parkhaus
Den Auftrag für die Erneuerung des Zellenrechners im Parkhaus am Schlossplatz erhielt einstimmig die Firma Scheidt & Bachmann Parking Solutions Germany GmbH (Mönchengladbach) zum Angebotspreis von 8.194 Euro. Zum Hintergrund: Im Rechner für die Steuerung der Kassen- und Schrankenanlage sind einige Komponenten ausgefallen. Der Anlagenbetrieb wird hilfsweise aufrechterhalten. Bei einem weiteren Ausfall ist mit einer Reparaturzeit von bis zu zehn Wochen zu rechnen. Eine Aktualisierung der vorhandenen Software ist nach Aussage der Firma Scheidt & Bachmann nicht möglich. Um die Funktionsfähigkeit der Anlage zu gewährleisten und weitere Ausfälle nachhaltig zu vermeiden, soll daher zunächst der Zellenrechner erneuert werden. Lindenpütz wurde darüber von allen Ausschussmitgliedern ermächtigt, den Auftrag für zwölf Bordsteinabsenkungen im Bereich der „Wiedstraße“ und im Bereich „Leuzbacher Weg“ bis zu einem Gesamtwert in Höhe von 24.000 Euro zuzüglich zehn Prozent (26.400 Euro) zu vergeben. So soll die Barrierefreiheit im Stadtgebiet weiter verbessert werden. (vh)



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