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Pressemitteilung vom 19.05.2024    

Ministerrat beschließt Änderungen im Ehrensoldgesetz

Der Ministerrat hat eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das ehrenamtliche Engagement in kommunalen Ämtern stärken soll. Innenminister Michael Ebling stellte einen Beschlussvorschlag vor, der nun auf den Weg gebracht wird.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Der Ministerrat hat Innenminister Michael Eblings Vorschlag zugestimmt, das Ehrensoldgesetz zu ändern. Ziel ist es, das langjährige ehrenamtliche Engagement von früheren Ortsbürgermeistern, Beigeordneten und Kreisbeigeordneten sowie von Ortsvorstehern noch besser zu würdigen und finanziell zu unterstützen. "Die geplanten Anpassungen spiegeln nicht nur die Wertschätzung für langjährige kommunale Amtsträger wider, sondern auch die tiefe Anerkennung für das freiwillige Engagement, das so viele Bürger in ihrer Freizeit für unsere Gemeinschaft aufbringen. Ihr Einsatz ist das Herzstück unserer Gesellschaft und verdient unsere uneingeschränkte Unterstützung", sagte Ebling.

Eine der wesentlichen Änderungen betrifft den Anspruch auf Ehrensold für im öffentlichen Dienst Beschäftigte. Bisher ruhte dieser Anspruch bis zum Eintritt in den Ruhestand oder bis zur Verrentung. Künftig soll der Ehrensold ab dem 55. Lebensjahr gezahlt werden, auch wenn die Personen noch aktiv im öffentlichen Dienst tätig sind. "Diese Ungleichbehandlung mit anderen Ehrensoldberechtigten wollen wir abschaffen", erklärte Ebling.




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Darüber hinaus sollen hauptamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Kreisbeigeordnete sowie Landräte künftig ebenfalls Anspruch auf einen Ehrensold haben. Dies gilt auch für frühere Vorsitzende des Bezirkstags. "Die langjährige Tätigkeit dieser Personen in einem kommunalen Ehrenbeamtenverhältnis soll entsprechend gewürdigt und anerkannt werden", betonte der Minister.

Die geplanten Änderungen sind Teil einer Reihe von Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts. Bereits im März 2023 wurden die Gemeinde- und Landkreisordnung geändert, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ehrenamtlicher Tätigkeit zu verbessern. Zudem wurden die Aufwandsentschädigungen und der Ehrensold für kommunale Ehrenbeamte zweimal um jeweils sechs Prozent erhöht. Zusätzliche Anpassungen in Verwaltungsvorschriften ermöglichten höhere Entschädigungen und personelle Unterstützung für Ortsbürgermeister und Beigeordnete in größeren Gemeinden. (PM/red)


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