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Pressemitteilung vom 11.06.2024    

Muslimisches Opferfest im Kreis Altenkirchen: Schächten bleibt verboten

Das muslimische Opferfest findet auch im Kreis Altenkirchen ab Sonntag, 16. Juni, statt. Im AK-Land wird jedoch kein Schächten erlaubt, die traditionelle Schlachtung des Opfertieres muss tierschutzkonform erfolgen, wie die Kreisverwaltung per Pressemitteilung erklärt hat.

(Symbolfoto, Quelle: Pixabay)

Altenkirchen. Auch im Kreis Altenkirchen beginnt am Sonntag, 16. Juni, das mehrere Tage andauernde muslimische Opferfest. Ein zentrales Ritual dieses Festes ist die Schlachtung eines Opfertiers, dessen Fleisch gemäß der Tradition in drei Teile aufgeteilt und verteilt wird, ein Teil an Nachbarn und Verwandte, ein anderer Teil an Arme und Bedürftige und der letzte Teil bleibt bei der Familie selbst. Jedoch sind im Kreis Altenkirchen keine Ausnahmegenehmigungen zum Schächten, also der Blutentzug ohne Betäubung, erteilt worden. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es tierschutzkonforme Alternativen gibt, die von vielen Mitbürgern muslimischen Glaubens akzeptiert werden. Die elektrische Betäubung und die Bolzenschussbetäubung töten das Tier nicht, da das Herz weiter schlägt, was eine vollständige Ausblutung des Schlachttieres nicht beeinträchtigt.

Die Kreisverwaltung hat laut Pressemitteilung festgestellt, dass in den letzten Jahren immer mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, ihr Opfertier in einem gewerblichen Schlachtbetrieb mit Betäubung schlachten zu lassen. Dies sichert die gesetzlich vorgeschriebene, amtliche Fleischuntersuchung. Privates Schächten wird als Verstoß gegen das Gesetz angesehen und kann mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Kontrollteams des Veterinäramts werden im Kreisgebiet unterwegs sein, um rechtswidrige Schlachtungen zu verhindern.



Die Kreisverwaltung bittet auch um Hinweise aus der Bevölkerung zur Unterbindung und Aufklärung illegaler Entsorgung von Schlachtabfällen wie Eingeweiden, Felle oder Köpfe von Schafen in der freien Natur, die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit dem Opferfest immer wieder auftrat. Diese Praktiken belasten den Grundstückseigentümer und die öffentlichen Kassen. Hinweise können direkt an die Polizei, die Ordnungsämter oder das Veterinäramt gerichtet werden. (PM/red)


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