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Nachricht vom 11.01.2012    

Selbstständigkeit wird seltener gefördert

Neue gesetzliche Regeln schränken den Gründungszuschuss für Existenzgründer deutlich ein. Darauf macht die Arbeitsagentur Neuwied mit einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Voraussetzungen für die Gewährung sind andere geworden, die Höhe und die Dauer der Zahlungen unterliegen neuen Bestimmungen.

Region. Rund um einen Jahreswechsel verändern sich viele gesetzliche Regeln. Betroffen sind davon diesmal unter Umständen auch Menschen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen.
Denn zumindest dann, wenn sie mit diesem Schritt ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen, konnten sie bislang fest mit der Unterstützung durch die Agentur für Arbeit rechnen. Zwar gibt es den so genannten Gründungszuschuss noch immer, doch aus der Muss- ist eine Kann-Vorschrift geworden. Das bedeutet, dass der Spielraum für die Gewährung dieser Förderung deutlich enger geworden ist. So muss die Selbstständigkeit nun das am besten geeignete Mittel sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Außerdem muss die Unterstützung für die Existenzgründung notwendig sein. Gibt es zum Beispiel ausreichend Stellen in der bisher ausgeübten Tätigkeit, so dass eine Vermittlung in Arbeit möglich wäre, kann die Existenzgründung nicht unterstützt werden. Wer diesen Schritt auch aus eigener Kraft bewältigen kann oder sogar seine Stelle aufgegeben hat, um eigenständig zu arbeiten, kann also künftig nicht mehr unbedingt auf die finanzielle Starthilfe der Arbeitsagentur setzen.

Verändert hat sich auch die Höhe der Förderung. Bislang wurde der Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldanspruchs für neun Monate gezahlt. Anschließend konnte die Selbstständigkeit noch für maximal ein halbes Jahr mit 300 Euro pro Monat gefördert werden. Nun gibt es die Förderung für sechs und die Verlängerung für längstens neun Monate. Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss außerdem einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, bislang waren es 90 Tage.




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Wie bisher muss von einer fachkundigen Stelle die Tragfähigkeit der Geschäftsidee bescheinigt werden und der oder die Gründungswillige muss die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit nachweisen – gegebenenfalls auch durch ein Existenzgründungsseminar mit Abschlussprüfung. „Die Förderung von Exis-tenzgründern war in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ein wichtiges Instrument, das nun den veränderten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst wurde“, erklärt Ulrike Mohrs, die Leiterin der Agentur für Arbeit Neuwied. „Künftig muss der Schritt in die Selbstständigkeit wieder stärker auf eigenem Engagement aufbauen.“ Dass dies in den meisten Fällen nicht einfach ist, weiß die Expertin. „Selbstständigkeit ist immer mit ei-nem mehr oder weniger großen Risiko verbunden. Deshalb haben wir schon immer viel Wert darauf gelegt, dass sowohl die Geschäftsidee als auch die Unternehmerper-sönlichkeit den Herausforderungen der ersten Gründungsjahre gewachsen sind.“ Dies sei jetzt, wo die Förderungen reduziert wurden, sogar noch wichtiger geworden.
"Letztlich sollten die Existenzgründer das aber als Chance auffassen: Denn auf dem Markt kann auf Dauer nur bestehen, wer eine tragfähige Idee mit dem notwendigen Instinkt umsetzen kann. Wo das nicht gelingt, endet der Traum von der eigenen Firma schnell in der persönlichen Katastrophe".


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