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Pressemitteilung vom 18.07.2024    

Naturschutzinitiative legt Widerspruch gegen Windkraftanlagen auf dem Hümmerich ein

Die Naturschutzinitiative e. V. (NI) hat Widerspruch gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingelegt. Der Verband kritisiert die geplanten Anlagen in einem Landschafts- und Vogelschutzgebiet und bemängelt unzureichende Schutzmaßnahmen für den Rotmilan und Schwarzstorch.

Der Rotmilan steht unter Artenschutz. (Foto: Harry Neumann/NI)

Gebhardshain/Mittelhof/Steineroth. Gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich hat die Naturschutzinitiative e. V. (NI) über eine Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingelegt. Hauptkritikpunkte des Naturschutzverbandes sind, dass die Industrieanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet und einem europäischen Vogelschutzgebiet errichtet werden sollen. Die angeordneten Abschaltzeiten für den Rotmilan seien viel zu kurz und genügten nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen, betonte die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) habe ausdrücklich erklärt, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies sei in der erfolgten Genehmigung unverständlicherweise nicht der Fall, so der Natur- und Umweltschutzverband. Auch habe das OVG unter Hinweis auf Artikel 20 a des Grundgesetzes bestätigt, dass die Ziele des Artenschutzes gleichwertig seien mit denen des Klimaschutzes. Auch unter den neuen Gesetzesänderungen zulasten des Artenschutzes gebe es Fälle, in denen der Naturschutz Vorrang vor der Windkraftnutzung habe.



"Dies sehen wir in jedem Fall in Vogelschutzgebieten gegeben, zumindest wo so zahlreiche Artenschutzkonflikte mit der geplanten Nutzung vorliegen wie hier", erklärte Biologe Immo Vollmer. So könne die NI auch die für den Schwarzstorch völlig unzureichenden Vermeidungsmaßnahmen nicht akzeptieren. Der Annahme, dass der störempfindliche Schwarzstorch lediglich von sich drehenden WEA beeinträchtigt werde und deshalb kurzfristige Abschaltzeiten eine Abhilfe böten, müsse aus fachlicher Sicht deutlich widersprochen werden. "Der Schwarzstorch ist eine störempfindliche Art, für den der erhebliche Eingriff in seinen Lebensraum vergrämend wirkt", so Immo Vollmer.

"Beide Anlagen führen während der gesamten Aufenthaltszeit des Rotmilans zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos. Dies können wir nicht klaglos hinnehmen. Denn Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung", erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e. V. (NI) und Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI. (PM)



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