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Pressemitteilung vom 08.08.2024    

Hitzefrei bei Extremwetter: Keine leeren Lohntüten für Dachdecker im Kreis Altenkirchen

In der hohen Sonne zu arbeiten, ist oft eine extreme Belastung. Für die rund 180 Dachdecker im Landkreis Altenkirchen gibt es jedoch einen finanziellen Lichtblick, wenn die Hitze unerträglich wird und sie von den Dächern heruntermüssen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kreis Altenkirchen. Die Arbeitsbedingungen für Dachdecker sind häufig herausfordernd, insbesondere wenn die Sonne vom Himmel brennt. Trotz intensiver Maßnahmen zum Sonnenschutz wie Eincremen, Hautabdeckung und ausreichendem Wassertrinken, muss bei extremer Hitze auch mal ein Zwangsstopp eingelegt werden. Hierfür gibt es das sogenannte "Hitzefrei fürs Dach", erklärt Gordon Deneu von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach.

Doch selbst wenn Pfannen, Hammer und Zollstock zur Seite gelegt werden müssen, bedeutet das nicht zwangsläufig Einbußen beim Einkommen. "Wenn Dachdecker aufgrund der extremen Wetterbedingungen ihre Arbeit unterbrechen müssen, reißt diese 'Sonnen-Zwangspause' kein großes Loch ins Portemonnaie", betont Deneu. Denn während dieser Zeit erhalten die Arbeiter ein sogenanntes "Ausfallgeld". Dieser "Extremwetter-Ersatzlohn" entspricht Dreiviertel des regulären Stundenlohns.




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Dieser "Wetter-Puffer" wurde durch Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den Arbeitgebern eingeführt, um die Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk "wetterfest" zu machen. Das Ausfallgeld kommt nicht nur bei starker Sommerhitze zum Einsatz, sondern auch bei Sturm oder Starkregen von April bis November. In diesem Zeitraum können sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden "auf dem Lohnkonto aufgefangen" werden.

Die Auszahlung des Ausfallgeldes erfolgt über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Weitere Informationen und einen "Ausfallgeld-Rechner" finden Interessierte online. (PM/Red)


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