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Nachricht vom 31.01.2012    

Grundkurs „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“

Vor 20 Jahren trat das Betreuungsrecht in Kraft. An die Stelle der ehemaligen Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene ist die Betreuung getreten. Betreuung meint eine rechtliche Vertretung für einen kranken Menschen.

Vertreterinnen und Vertreter der fünf Betreuungsvereine im Kreis Altenkirchen sowie Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen: 1. Reihe v. l. Birgit Karst-Seidel, Christa Leyendecker, 2. Reihe v. l. Kathrin Wolter, Roland Günter, Frank Stock, 3. Reihe v. l. Maria Demmel, Wolfram Westphal

Kreis Altenkirchen. Wenn ein Angehöriger, ein Freund oder sozial engagierter Mitbürger/In für einen kranken Menschen eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung übernimmt, dann fallen gerade in den ersten Wochen der Betreuertätigkeit wesentliche Entscheidungen und Regelungen für den Betreuten an. Bei der Erfüllung der anspruchsvollen Aufgaben steht der ehrenamtliche Betreuer nicht allein. Im Landkreis Altenkirchen findet der ehrenamtliche Betreuer bei unterschiedlichen Institutionen Beratung und Begleitung.

Die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsbehörde und der Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen bietet Informationen zur rechtlichen Betreuung und schafft Fortbildungsangebote, um ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen bzw. sie in ihrer für die Gesellschaft wertvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit zu stärken.

Im April beginnt deshalb ein dreiteiliger Grundkurs zum Thema „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt“. Er richtet sich an Personen, die gerade eine Betreuung übernommen haben, die diese Aufgabe bald übernehmen möchten oder an Bürger, die am Thema interessiert sind.



Am Abschlussabend wird den Teilnehmern ein Zertifikat über die Teilnahme am Kurs überreicht. Sollte Interesse und Bedarf bestehen, kann der Grundkurs mit einem Workshop „Gesprächsführung mit betreuten Menschen“ ergänzt werden. Ein Termin dazu soll gemeinsam mit den Teilnehmern vereinbart werden.

Die einzelnen Veranstaltungen am 24. April, 15. Mai und 22. Mai 2012 behandeln das Betreuungsrecht, die Regelung der finanziellen Angelegenheiten und die Gesundheitsfürsorge bzw. freiheitsentziehenden Maßnahmen. Sie finden im Ev. Gemeindehaus, Auf der Rahm 19 in Wissen in der Zeit zwischen 18:30 Uhr und 20:30 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige telefonische Anmeldung bei der Betreuungsbehörde unter Tel.: 02681/812431 oder 812432 erwünscht.


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