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Pressemitteilung vom 04.09.2024    

Bundesagentur für Arbeit: Rechtzeitig arbeitsuchend melden, um Nachteile zu vermeiden

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt gekündigte Arbeitnehmende bei der Jobsuche, damit sie erst gar nicht arbeitslos werden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Nürnberg/Region. Endet ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchendmeldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Die Meldung kann online, telefonisch oder persönlich erfolgen.

Während der Dauer der Sperrzeit ruht ansonsten der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Denn bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung muss eine Sperrzeit von einer Woche verhängt werden. Im Jahr 2023 hat die Bundesagentur für Arbeit rund 748.000 Sperrzeiten verhänt. Von allen Sperrzeiten entfielen 42,4 Prozent und somit rund 317.000 Sperrzeiten auf verspätete Arbeitssuchendmeldungen, wodurch die Betroffenen einen Teil ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld verloren haben. Im Vergleich zum Jahr 2022 nahm die Zahl der Sperrzeiten wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldungen um 13,2 Prozent beziehungsweise auf rund 37.000 Sperrzeiten zu.



Alle Informationen zum Thema finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden. (PM)


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