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Pressemitteilung vom 06.09.2024    

Energietipp der Verbraucherzentrale: Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert über die Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Trotz der Verunsicherung durch die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz gibt es positive Beispiele aus anderen Ländern.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kreis Altenkirchen. Wärmepumpen sollen zukünftig eine wichtige Rolle bei der Beheizung von Wohngebäuden in Deutschland spielen – nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand. Skandinavische Länder zeigen, dass dies möglich ist. Allerdings hat die aufgeheizte Debatte rund um das Gebäudeenergiegesetz zu einer großen Verunsicherung bei privaten Verbrauchern geführt. Dies schlägt sich in gestiegenen Absatzzahlen für Öl- und Gasheizungen und gesunkenen Zahlen für Wärmepumpen nieder.

Technisch effizient und wirtschaftlich können Wärmepumpen in den meisten Bestandsgebäuden betrieben werden, wie zahlreiche Studien und Feldmessungen belegen. Damit dies gelingt, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine detaillierte Planung durch einen erfahrenen Handwerksbetrieb ist essenziell. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt, mehrere Angebote zu vergleichen und auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Eine raumweise Berechnung der notwendigen Heizleistung oder der hydraulische Abgleich des Wärmeleitsystems sind zwei Leistungen, die für einen erfolgreichen Umstieg auf eine Wärmepumpe dringend erforderlich sind.




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Für eine persönliche Beratung zur individuellen Wohnsituation und weitere Informationen zur Wärmepumpe sowie alternativen Heizsystemen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kostenlose Energieberatungen an. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:

-In Betzdorf am Donnerstag, 7. November, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2. Anmeldung unter 02741-291900 (Bürgerbüro).
- In Altenkirchen am Donnerstag, 26. September von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Raum U01 (UG), Rathausstraße 13. Anmeldung unter 02681-850. (PM)


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