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Pressemitteilung vom 15.10.2024    

Einzelhandel unter der Lupe: Wie gut funktioniert der Jugendschutz?

Am Donnerstag führte eine koordinierte Aktion der Polizeiinspektion Straßenhaus, des Jugendamts der Kreisverwaltung Altenkirchen und der örtlichen Ordnungsbehörde zu aufschlussreichen Ergebnissen im Einzelhandel. Mithilfe einer jugendlichen Testkäuferin wurden Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz aufgedeckt.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

VG Altenkirchen-Flammersfeld. Am Donnerstag (10. Oktober) fanden im Bereich der Polizeiinspektion Straßenhaus und der Alt-Verbandsgemeinde Flammersfeld gezielte Jugendschutzkontrollen statt. Diese wurden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen und der örtlichen Ordnungsbehörde durchgeführt. Eine minderjährige Testkäuferin versuchte, Alkohol und Tabak zu erwerben. In 80 Prozent der Fälle gelang es ihr, die Produkte unerlaubt zu kaufen.

Die Kontrollen zielten darauf ab, das Verkaufspersonal und die Betreiber des Einzelhandels für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu sensibilisieren. Nach den Testkäufen fand ein Austausch zwischen den Gewerbetreibenden und den Behörden statt, um über die Vorfälle zu sprechen und das Bewusstsein für die Thematik zu schärfen. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz ziehen empfindliche Bußgelder nach sich, sowohl für das Verkaufspersonal als auch für die Betreiber. (PM/red)


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