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Nachricht vom 14.02.2012    

Achtung: Ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch

Die Polizeiinspektion Betzdorf und die angeschlossene Polizeiwache Wissen appellieren an die feierfreudigen Narren in der Region: Hände weg vom Fahrzeug, wenn Alkohol getrunken wurde. Statt eben mal noch nach Hause fahren besser jemand fahren lassen, der nichts getrunken hat.

Region. In der diesjährigen Karnevalssession stehen mit der Weiberfastnacht, dem Rosenmontag und dem Veilchendienstag die närrischen Höhepunkte unmittelbar bevor.
Lachen, singen, tanzen und Kamelle, dazu ein paar Bierchen und Schnäpschen - das gehört bei Vielen an Karneval einfach dazu.
Gerade in der "jecken" Zeit lassen sich sogar zahlreiche, sonst eher nüchtern handelnde Menschen dazu animieren, mitzutrinken. Und dies ohne auf den Alkoholkonsum zu achten. Schlagworte wie "Komasaufen, Kampftrinken oder Rauschtrinken" unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen prägen leider allzu oft die tägliche Berichterstattung (siehe Kurzbericht). Neben diesem Phänomen ist für viele Menschen an den tollen Tagen rund um den Karneval Alkohol und andere Rauschmittel am Steuer kein Tabu.
Dabei kann der Griff zum Zündschlüssel, um eben mal nach Hause zu fahren, fatale Folgen haben. Es ist leider eine "närrische Illusion", dass sich Alkoholgenuss und Autofahren miteinander vertragen. Das Gläschen zu viel kommt den Fahrern meist teuer zu stehen, denn Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Um in euphorischer Stimmung gar nicht erst Gefahr zu laufen, alkoholisiert ans Steuer zu gehen, sollte man deshalb am besten schon vor Beginn der Feier die Heimfahrt planen. Egal ob Bus, Bahn oder Taxi – Alternativen zum Auto oder Motorrad stehen genügend bereit.

Das "Hände weg" vom Steuer gilt nach exzessivem Alkoholkonsum auch noch am nächsten Morgen. Denn gerade mal 0,15 Promille Alkohol werden pro Stunde durchschnittlich im Körper abgebaut. Der Restalkohol hält deshalb viel länger vor, als so mancher denkt und hat so manchen am nächsten Tag seinen Führerschein gekostet, schreibt die PI in ihrer Pressemitteilung.
Die Folgen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt können für jeden einzelnen Fahrzeugführer gravierende Auswirkungen haben. Bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder Einwirkung von Drogen in geringer Konzentration sieht der Bußgeldkatalog bei einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinwirkung ein Bußgeld von 500 Euro vor. Daneben sind Führerscheinentzug, der Eintrag von Punkten im Verkehrszentralregister sowie ein Fahrverbot weitere Sanktionen, die im persönlichen Bereich erhebliche Auswirkungen haben. Das Leid, das viele Familien trifft, wenn Führerscheinentzug und damit dann auch häufig Arbeitplatzverlust nach einer "Spritfahrt" einhergeht, taucht in keienr Statistik auf. Auch nicht das Leid, wenn es einen Unfall gibt, denn die Versicherungen sind da kompromisslos.
Die Polizei warnt dringend davor, unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen am Straßenverkehr teilzunehmen. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel enden oft mit schweren oder gar tödlichen Folgen.




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Die Polizeiinspektion Betzdorf sowie die dazugehörige Polizeiwache Wissen werden dieser Entwicklung durch intensivierte Kontrollen in der "5.Jahreszeit" offensiv entgegentreten. Die meisten Verkehrsteilnehmer haben sich darauf eingerichtet, dass die Polizei zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch die Einhaltung der Alkohol-/ und Drogengrenzwerte streng überprüft.
Auch muss so mancher zerstörungswütige Vandale, der sich im Umfeld der Veranstaltungsorte, in Herdorf, Wissen, Scheuerfeld, Malberg und Niederfischbach umhertreibt, mit dem konsequentem Einschreiten der Polizei und Strafverfolgungsmaßnahmen rechnen.
Also daran denken: Ohne Führerschein ist das ganze Jahr Aschermittwoch!


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