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Pressemitteilung vom 30.10.2024    

Verkehrseinschränkungen und Parkmöglichkeiten während des 19. Kirchener Stadtfestes

Im Hinblick auf das bevorstehende 19. Kirchener Stadtfest am Sonntag, 3. November, hat die Stadt Kirchen diverse Straßensperrungen und Umleitungen angekündigt. Diese Maßnahmen betreffen sowohl Anwohner als auch Besucher und gelten vom Samstag, 2. November, ab 16 Uhr, bis zum Sonntag, 3. November, um 23 Uhr.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kirchen. Wie die Stadt Kirchen mitgeteilt hat, sind während der Veranstaltung bestimmte Straßenabschnitte für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Betroffen ist die "Lindenstraße" (K 101) vom Einmündungsbereich "Jahnstraße" bis zur Kreuzung "Hauptstraße"/"Kirchstraße", die komplette "Brückenstraße" sowie ein Teil der "Bahnhofstraße" von der Einfahrt zur Rettungswache bis zur Einmündung "Sandstraße". Auch Parkflächen in diesen Gebieten sind nicht zugänglich.

Eine Umleitung ist eingerichtet worden, die vom Südknoten bis zur Ausfahrt Nordknoten über die B 62 und L 280 zur Siegbrücke führt und über die "Kirchstraße" und "Hauptstraße" wieder zurückführt. Der Parkplatz in der "Lindenstraße" kann über den Südknoten (B 62) erreicht werden, während der Parkplatz vor dem Krankenhaus in der "Bahnhofstraße" aus Richtung "An der Siegbrücke" (Restaurant Da Vinci) zugänglich bleibt.

Haltverbote
An bestimmten Orten und Zeiten gilt ein absolutes Haltverbot. Das obere Parkdeck der "Lindenstraße" wird von Mittwoch, 30. Oktober, ab 19 Uhr bis Montag, 4. November, bis 12 Uhr für das Parken gesperrt. Darüber hinaus gilt ein Haltverbot auf dem mittleren Parkdeck der "Lindenstraße" von Donnerstag, 31. Oktober, ab 16 Uhr bis Sonntag, 3. November, bis 23 Uhr.

Die Parkflächen in der "Brückenstraße" sowie der Parkplatz Brückenstraße sind von Samstag, 2. November, ab 16 Uhr bis Sonntag, 3. November, bis 23 Uhr vom Haltverbot betroffen. Gleiches gilt für den Bahnhofsvorplatz und die Parkflächen der "Bahnhofstraße" ab der Ecke "Brückenstraße" bis zur Einmündung "Sandstraße."




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In der "Hauptstraße" Fahrtrichtung Herkersdorf/Offhausen ist am Sonntag, 3. November von 6 Uhr bis 23 Uhr die rechtsseitige Fahrbahn ab Höhe Einmündung "Lindenstraße" bis zum Beginn des Kurvenbereichs gegenüber dem Haus Hauptstraße Nr. 9 vom Haltverbot betroffen.

Auch der Rathausvorplatz und -innenhof sind betroffen, hier gilt das Haltverbot von Donnerstag, 31. Oktober, ab 15 Uhr bis Montag, 4. November, bis 12 Uhr. Alle Autofahrer sind aufgefordert, die Haltverbote zu beachten und ihre Fahrzeuge rechtzeitig umzuparken.

Für Besucher des Stadtfestes stehen alternative Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Diese umfassen unter anderem die Parkflächen des Kauflandes in der "Siegstraße" und die P+R-Anlage am Bahnhof Kirchen. Zudem kann das Stadtfest bequem zu Fuß vom Bahnhof Kirchen aus erreicht werden. Für Taxis wurden vier Ersatzstellplätze an der ersten Parkbucht gegenüber der Einmündung zur "Sandstraße" (Frisörsalon) eingerichtet. Der Busverkehr in der "Bahnhofstraße" wird für den Veranstaltungszeitraum aufgehoben und als Ersatzhaltestelle dient "Langs Ecke". (PM/red)


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