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Pressemitteilung vom 05.11.2024    

Windkraft im Konflikt: Naturschutz gegen beschleunigte Entwicklung im Mittelrhein-Westerwald

Die Änderungen des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald (RROP) haben aus Umweltsicht kontroverse Diskussionen entfacht. Die Ausweisung sogenannter "Beschleunigungsgebiete" für Windenergieanlagen (WEA), ein Prozess, der ohne verpflichtende Artenschutzuntersuchungen durchgeführt wird, steht im Fokus der Kritik.

Symbolbild (Foto: Naturschutzinitiative e.V.)

Region. Im Zuge der Anpassung an neueste Bundesgesetzgebung sind in dem RROP "Beschleunigungsgebiete" ausgewiesen worden. In diesen Gebieten sollen Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden, allerdings ohne die sonst üblichen Artenschutzuntersuchungen. Dies lässt befürchten, dass mögliche daraus resultierende Naturschäden weitgehend unbekannt bleiben.

Zuvor hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) einen "Fachbeitrag Artenschutz" erarbeitet, der Schwerpunkträume für den Artenschutz identifiziert. Diese sollten bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten möglichst geschont werden. Die Strategische Umweltprüfung (SUP) zum RROP hat versucht, diese Flächen zu bewerten. Doch die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bemängelt, dass es nicht gelingt, erhebliche Umweltbeeinträchtigungen zu vermeiden - sie seien eher die Regel als die Ausnahme.

Die NI weist auch auf die fehlende Steuerungswirkung der Raumordnung hin. Sie argumentiert, dass die Darstellung von Flächen in der Regionalplanung keine Ausschlusswirkung entfaltet und eine ungezügelte Planung der kommunalen Institutionen zur Ausweisung von Wind- und Freiflächen-Photovoltaik (FFPV)-Gebieten stattfindet.



Es gibt keine konfliktarmen Gebiete
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass selbst Gebiete mit hohem Konfliktpotenzial nicht ausgeschlossen werden. Eine Einschätzung nach Aktenlage, dass in einem Raum voraussichtlich keine erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten sind, wird als unrealistisch angesehen. Die meisten der vorgeschlagenen Gebiete weisen erhebliche Konflikte mit dem Artenschutz, dem Biotopschutz oder dem Landschaftsschutz auf.

Die EU-Kriterien für "Beschleunigungsgebiete", wo mit stark reduziertem Prüfaufwand nur die auszuweisen sind, bei denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, werden nach Meinung der NI, kaum erfüllt. Zudem wird die Ausweisung von FFPV-Gebieten als inakzeptabel bezeichnet, da naturschutzfachliche Mindeststandards dabei keine Rolle spielen würden.

Die NI fordert, den Vorschlagsteil zu FFPV-Vorbehaltsflächen zu streichen. Sollten im Entwurf des RROP keine wesentlichen Änderungen erfolgen, drohen sie mit einer rechtlichen Prüfung des Regionalen Raumordnungsplans. (PM/red)


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