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Pressemitteilung vom 07.11.2024    

Per i-Kfz Fahrzeuge blitzschnell an- und abmelden

Im Kreis Altenkirchen hat sich die Art und Weise, wie Fahrzeuge an- und abgemeldet werden, grundlegend verändert. Dank des neuen Systems "i-Kfz" können diese Vorgänge nun digital und zeitsparend abgewickelt werden. Dennis Becker, Leiter der Zulassungsstelle, erklärt die Vorteile dieser Innovation.

Dennis Becker als Leiter der Zulassungsstelle wirbt für die Nutzung von i-Kfz. (Foto: Kreisverwaltung/Thorsten Stahl)

Kreis Altenkirchen. Am Anfang hat der Motor noch etwas gestottert, mittlerweile schnurrt er wie ein Kätzchen: Die Rede ist von "i-Kfz", das im vergangenen Jahr vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stufenweise an den Start gegangene System, um die Abläufe rund um die An- und Abmeldung von Fahrzeugen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Inzwischen ist der Service auch auf Großkunden, Flottenbetreiber und juristische Personen ausgeweitet worden. Darauf macht Dennis Becker als Leiter der Zulassungsstelle des Kreises Altenkirchen aufmerksam.

Die meisten Kunden setzen bislang noch auf das klassische Verfahren, indem sie mit allen notwendigen Unterlagen persönlich in der Zulassungsstelle erscheinen. Was unter Umständen auch etwas Geduld erfordert, nicht nur wegen der oft längeren Anfahrt. "Bei allem Bemühen können wir manchmal auch längere Wartezeiten nicht verhindern. Dank i-Kfz gehört das aber eigentlich der Vergangenheit an", betont Becker.




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Wer möchte, kann das An- und Abmelden also ganz bequem von der heimischen Couch aus erledigen. "Es geht aber nicht allein um Zeitersparnis, vielmehr ist die digitale Variante auch die deutlich preiswertere." Der Referatsleiter rechnet vor: Auf dem analogen Weg kostet die Abmeldung eines Fahrzeugs 16,80 Euro, in der Online-Version nur 2,70 Euro.

Mit i-kfz sind grundsätzlich alle gängigen Zulassungsvorgänge möglich. Zur Teilnahme ist lediglich eine digitale Identifikation des Antragsstellers notwendig. Übrigens: Nach erfolgreicher Antragstellung kann das neue Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden kann. Eine Übergangsbescheinigung macht das möglich, bis spätestens nach zehn Tagen die "richtigen" Dokumente mit der Post eintreffen. Alle weiteren Informationen finden sich auf der Homepage der Kreisverwaltung unter Bürgerservice/Onlinedienste. (PM)


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