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Pressemitteilung vom 09.11.2024    

Innovation steuerlich fördern: Wie Unternehmen von der Forschungszulage profitieren

Seit 2020 unterstützt das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) Unternehmen bei Innovationsvorhaben. Um über die Möglichkeiten und Details der sogenannten Forschungszulage zu informieren, laden drei regionale Wirtschaftsförderungen zu einer Online-Veranstaltung ein.

Symbolbild (Quelle:Pixabay)

Region. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung ist seit 2020 in Kraft und zielt darauf ab, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten anzuregen. Die Forschungszulage ermöglicht Unternehmen, insbesondere Kosten für eigenes Personal und externe Aufträge im Bereich FuE steuerlich abzugsfähig oder erstattungsfähig zu machen. Bei Anerkennung der FuE-Tätigkeiten besteht sogar ein rechtlicher Anspruch auf die Zulage.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Mit dem im Frühjahr verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurden die Vorteile der Forschungszulage besonders für kleine und mittlere Unternehmen weiter gesteigert.

Online-Veranstaltung
Um Unternehmen über die Chancen der Forschungszulage und den Beantragungsprozess zu informieren, lädt Fördermittelberater Udo Heidenreich, Geschäftsführer der Dr. Oser Technologieberatung GmbH, Köln, zu einer etwa einstündigen Online-Veranstaltung aus der Reihe "Zukunftsforum" ein. Die Wirtschaftsförderungen der drei Landkreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwaldkreis organisieren die Veranstaltung, die am Dienstag, 26. November, um 10 Uhr, stattfindet.



Antragstellung sogar rückwirkend möglich
Heidenreich wird auf Details wie die Voraussetzungen zur Anerkennung eines Vorhabens, Regelungen im Einzelnen und das zweistufige, digitale Antragsverfahren eingehen. "Vielen Unternehmen sind die mit der Forschungszulage einhergehenden Möglichkeiten gar nicht bekannt", betonen die Wirtschaftsförderer der drei Landkreise Lars Kober (Altenkirchen), Harald Schmillen (Neuwied) und Katharina Schlag (Westerwaldkreis). Sie weisen darauf hin, dass die Forschungszulage auch noch rückwirkend für das Jahr 2020 bis Ende dieses Jahres beantragt werden kann.

Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsprojekte umsetzen oder planen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Interessierte können sich bis Freitag, 22. November, bei Iris Scharenberg-Henrich (Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen, E-Mail: iris.scharenberg-henrich@kreis-ak.de) anmelden. Nach erfolgter Anmeldung wird der Zugangslink versendet. (PM/Red)


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