Union und SPD einigen sich auf Termin für Neuwahlen zum Bundestag
Von Wolfgang Tischler
Nach dem Platzen der Ampelkoalition gab es tagelang Streit darüber, wann Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag stellen werde. Danach richtet sich der Wahltermin für den neuen Bundestag. Scholz wollte, dass die Wahl im März 2025 stattfindet, die CDU pochte auf den 19. Januar 2025. Jetzt gibt es eine Einigung.
Region. Nach dem Bruch der Ampelkoalition gab es zunächst ganz unterschiedliche Auffassungen, wann Bundeskanzler Olaf Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag stellen soll. Der SPD-Kanzler nannte den 15. Januar 2025, der Kanzlerkandidat der CDU, Merz forderte, dass es sofort geschehen solle. Tagelang wurde gestritten und diskutiert, wann welcher Termin besser für wen sei. Als Argument wurde sogar ein Papiermangel angeführt, der den Termin des Kanzlers untermauern sollte. Die sofortige Gegendarstellung der Papierindustrie entlarvte das Argument als vorgeschoben.
Am heutigen Dienstag (12. November) tagte der Wahlausschuss in einer Sondersitzung. Der Kanzler hatte im Vorfeld signalisiert, dass er beim Termin der Vertrauensfrage verhandlungsbereit sei. Im ZDF-"Morgenmagazin" sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann: "Ich hoffe und bin mir sicher, dass wir sehr schnell Klarheit bekommen. Wahrscheinlich in den nächsten Stunden." So kam es dann auch.
Union und SPD einigen sich auf Termin für Neuwahlen
Die Bundestagswahl soll am 23. Februar 2025 stattfinden, so heißt es aus Unionskreisen. Dies berichten mehrere Medien. Der SPD-Fraktionsvorstand soll demnach den Termin unterstützen, hieß es. Nun sei es am Bundespräsidenten, über den Wahltermin zu entscheiden. T-Online berichtet, dass Kanzler Scholz die Vertrauensfrage am 16. Dezember stellen wolle.
Vertrauensfrage
Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Die Vertrauensfrage kann auch mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden. Findet der Antrag keine Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten, kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, und es gibt Neuwahlen. Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen. Quelle: Bundestag
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