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Pressemitteilung vom 18.11.2024    

Annahme von gefährlichen Abfällen am Betriebs- und Wertstoffhof in Nauroth

Zu den gefährlichen Abfällen gehören unter anderem asbesthaltige Baustoffe, Dämmmaterialien (KMF) und Nachtspeicherheizungen. Für diese Abfälle gelten besondere gesetzliche Vorschriften, welche bei der Anlieferung, dem Umgang und der Entsorgungsdokumentation beachtet werden müssen.

Foto: AWB

Nauroth. Folgende Punkte sind bei Anlieferung unbedingt einzuhalten:
- Die Abfälle müssen zunächst gemäß den Vorgaben (zum Beispiel in Big Bags), verpackt sein.
- Anschließend muss die Anlieferung in Nauroth vorab per Annahmeerklärung schriftlich angemeldet werden.
- Nach schriftlicher Anlieferungs-Terminbestätigung durch den AWB, kann die Anlieferung mit offenen Anhängern oder Pritschen erfolgen.
- Zur Dokumentation (gemäß NachwV) wird ein sogenannter Übernahmeschein ausgestellt.

Um die Abwicklung für die Bürger so einfach wie möglich zu gestalten, hat der Abfallwirtschaftsbetrieb "Merkblätter" und "Annahmeerklärungen" mit weiteren Informationen zu den einzelnen Abfallarten erstellt. Diese finden Sie auf der Homepage (www.awb-ak.de) unter "Abfallberatung" beziehungsweise "Service".



Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte unbedingt an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes. Unter abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer 02681 81-3070 werden Sie stets umfassend und kompetent beraten. PM


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