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Pressemitteilung vom 22.11.2024    

Optimale Mülltonnenbestellung im Landkreis Altenkirchen

Im Landkreis Altenkirchen haben Grundstückseigentümer die Verantwortung, für eine ausreichende Mülltonnenversorgung zu sorgen. Die Grundausstattung an Müllgefäßen ist gesetzlich festgelegt, aber zusätzliche Lösungen können erforderlich sein, um das Abfallaufkommen zu bewältigen.

Foto: AWB

Landkreis Altenkirchen. Nach den Bestimmungen der Abfallsatzung muss jedes bewohnte Grundstück im Landkreis Altenkirchen über mindestens ein Restabfall-, Bioabfall-, Altpapier- und Leichtverpackungsgefäß verfügen. Dies bildet die sogenannte Grundausstattung für jedes Grundstück.

Mehrmengen effektiv verwalten
Für gelegentlich entstehende Mehrmengen gibt es verschiedene Lösungen. Kartonagen können beim Altpapier zusätzlich beigestellt werden, und bei Leichtverpackungen können kostenlose Gelbe Säcke genutzt werden. Für den Restabfall sind kostenpflichtige Beistellsäcke erhältlich.

Anpassung der Gefäßanzahl bei Bedarf
Sollten Grundstückseigentümer feststellen, dass die vorhandene Mülltonnenausstattung nicht ausreicht, können sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen wenden. Dieser prüft, basierend auf der Anzahl der Bewohner, welche Gefäße erforderlich sind, um das Abfallaufkommen zu decken. Die Mitarbeitenden des Abfallwirtschaftsbetriebs bieten hierzu eine umfassende Beratung.



Für weitere Informationen oder zur Beratung können sich Interessierte an den Bürgerservice oder die Abfallberatung unter der Telefonnummer 02681-813033 wenden. (PM/Red)


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