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Nachricht vom 01.03.2012    

Missbrauchsfall: Gutachten entlastet das Jugendamt

Fast ein Jahr arbeitete Richter i.R. am OLG Frankfurt, Karlheinz Held, am Gutachten zu den Vorwürfen, die im Missbrauchsskandal von Fluterschen gegen das Jugendamt des Landkreises erhoben wurden. Das Jugendamt des Kreises und seine Mitarbeiter sind rehabilitiert.

Gutachter Richter i.R. am OLG Wiesbaden, Karlheinz Held, sieht keine Veräumnisse des Jugendamtes Altenkirchen. Fotos: Wolfgang Hörter

Altenkirchen. Richter a.D. Karlheinz Held stellt sein Gutachten am Donnerstag (1. März) der Öffentlichkeit vor. "Es kann aufgrund meiner Untersuchung bewiesen werden, dass sich die Mitarbeiter des Jugendamts bei der Betreuung der Familie kein Versäumnis haben zu schulden kommen lassen."
Dieses Resümee zog Richter i.R am OLG Frankfurt, Karlheinz Held, nachdem er die Ergebnisse seines Gutachtens am 1. März 2012 in einem zweistündigen Vortrag der Öffentlichkeit vorgestellt hatte.
Zur Erinnerung: Vor gut einem Jahr fand der Prozess zum Missbrauchsfall Fluterschen statt. Der Täter, Detlef S., wurde zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
In diesem Zusammenhang war auch die Abteilung Jugend und Familie der
Kreisverwaltung Altenkirchen in die Kritik geraten, ihr war Untätigkeit und Wegschauen vorgeworfen worden. Landrat Michael Lieber hatte seinerzeit zugesagt, die Arbeit des Jugendamts durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.
Voraussetzung für eine lückenlose Überprüfung sei die Zusammenführung sämtlicher
Akten unterschiedlichster Stellen gewesen, die zum Teil bis in die 80er Jahre zurück reichten, so Held.

Anhand der Akten lasse sich heute feststellen, dass das Jugendamt sich in vielfältiger Weise um die Familie gekümmert habe. Als in den Jahren
1998 und 2002 erste Verdachtsmomente auftraten, habe das Jugendamt durch sofortige
Anzeigen bei den Ermittlungsbehörden und die nachfolgende Beauftragung
psychologischer Betreuung durch anerkannte Fachleute stets das nach damaligem
Kenntnisstand Notwendige und rechtlich Mögliche veranlasst. Seinerzeit sei es niemandem möglich gewesen, von Außen in das Innere der Familie vorzudringen.



Landrat Michael Lieber zeigte sich erleichtert, dass die Vorwürfe gegen das Jugendamt aufgrund der „akribischen Arbeit“ des Richters Held widerlegt werden konnten. Das Jugendamt und sein Leiter seien damit voll rehabilitiert, nachdem bereits die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr keinen Anhalt für Fehlverhalten gesehen hatte. So steht es in der Pressemitteilung des Kreises.

Im Gutachten geht Held auch auf die lückenhafte Aktenführung ein, die am 22. März 2011 vom Landgericht Koblenz heftig kritisiert wurde. Held sieht zwar die mangelhafte Aktenführung, ist aber der Überzeugung, dass sich dies nicht auf das Arbeitsergebnis auswirken konnte.
Die komplexe Familienstruktur und das Kontrollsystem des verurteilten Detlef S. ließ der Gutachter im Detail lebendig werden. Sieben Kinder hatte Detlef S. mit seiner Adoptivtochter gezeugt, vier weitere Kinder mit der Ehefrau Erika W. die er 1987 geheiratet hatte und dann deren Kinder (3) adpotierte. Darunter auch Natascha, die mit dem Adoptivbruder den Stein ins Rollen brachte und das grausame Geschehen in Fluterschen aufdeckte.
Zu der fast 20 Seiten umfassenden Zusammenfassung des Gutachtens wird der AK-Kurier im Detail noch berichten. Insgesamt umfasst das Gutachten mehr als 600 Seiten. (hws)



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