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Pressemitteilung vom 06.12.2024    

Millionenforderungen zwingen DRK-Kliniken in Rheinland-Pfalz erneut in die Insolvenz

Fünf Klinikstandorte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Rheinland-Pfalz, die sich mitten in der Sanierung befinden, sehen sich mit Millionenforderungen konfrontiert. Die finanziellen Schwierigkeiten verhindern zudem die Einhaltung von Verpflichtungen zur betrieblichen Altersversorgung für Teile der Belegschaft.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Fünf Klinikstandorte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Rheinland-Pfalz, die sich in der Sanierung befinden, sehen sich Millionenforderungen der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK) gegenüber. Zugleich können sie aus diesem Grund nicht die Verpflichtungen auf betriebliche Altersversorgung gegenüber einem Teil ihrer Belegschaft erfüllen. Das unkalkulierbare wirtschaftliche Risiko zwingt sie, wenige Wochen vor Weihnachten, erneut einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Mainz zu stellen. Die rund 2.500 Beschäftigten an den Standorten in Alzey, Altenkirchen, Hachenburg, Kirchen und Neuwied wurden am Freitag (6. Dezember) persönlich in Mitarbeiterversammlungen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Manuel González und den vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Rainer Eckert über die Ereignisse informiert.

Unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko versperrt Fortsetzung der Sanierung
Im August dieses Jahres hatten die in Finanznot geratenen DRK-Krankenhäuser erfolgreich die Insolvenz in Eigenverwaltung abgeschlossen. Ein wichtiger Vorbehalt des vereinbarten Sanierungskonzeptes ist die Fortführungsvereinbarung der Mitgliedschaft mit der RZVK, die mit anderen Zusatzversorgungskassen unproblematisch geschlossen werden konnte.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen hat die RZVK die Gespräche für gescheitert und damit die Mitgliedschaft für beendet erklärt. Ihre Argumentation: Mit der Eröffnung des vorangegangenen Insolvenzverfahrens am 1. November 2023 seien die satzungsgemäßen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft der betroffenen Klinikstandorte in der RZVK nicht mehr erfüllt.

Die Entscheidung der RZVK versperrt nicht nur die Fortsetzung der Sanierung. Vielmehr sehen sich die DRK-Krankenhäuser mit Forderungen im dreistelligen Millionenbereich an Ausgleichszahlungen aus dem ersten Insolvenzverfahren konfrontiert. Darüber hinaus wird für die Wiederaufnahme der Mitgliedschaft, durch die RZVK ein weiterer dreistelliger Millionenbetrag erwartet. Ein weiteres Problem: Ein Wechsel in eine andere Zusatzversorgungskasse würde zu den ähnlichen Forderungen führen.



Diese negative Entwicklung in den Verhandlungen mit der RZVK stellt für die betroffenen Krankenhäuser in der bekannt schwierigen Finanzlage ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko dar. In Folge davon, war die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft mbH Rheinland-Pfalz gezwungen, heute erneut einen Insolvenzantrag zu stellen.

Löhne und Gehälter über Insolvenzgeld abgesichert
Eine erste gute Nachricht gibt es indes: Die umgehende Beantragung des Insolvenzgeldes bei der Agentur für Arbeit, um die Ansprüche auf Lohn und Gehalt der Beschäftigten zu erfüllen, war erfolgreich. Mit dem Insolvenzgeld übernimmt die Arbeitsagentur den vollen Nettolohn. Dies schütze, so der Insolvenzverwalter, die Beschäftigten vor plötzlichen Gehaltseinbußen. Darüber hinaus gibt es den betroffenen Kliniken Zeit, weitere Sanierungsschritte einzuleiten. Das Insolvenzgeld wird nicht aus Steuermitteln, sondern als Umlage aller Arbeitgeber finanziert, also auch der Krankenhäuser.

Mitarbeitende haben Außergewöhnliches geleistet
Der Aufsichtsratsvorsitzende Manuel González bedankte sich in der Mitarbeiterversammlung ausdrücklich bei den Beschäftigten, die in den zurück liegenden Monaten der Sanierung Außergewöhnliches geleistet haben. Um die Krankenhäuser zukunftssicher aufzustellen, brauche es nach seiner Überzeugung einen breiten Schulterschluss, insbesondere mit der Politik. Dazu suchte die DRK bereits den intensiven Dialog mit den Beteiligten.

So geht es weiter
Im nächsten Schritt wird Dr. Eckert zügig die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Fortführung der Krankenhausbetriebe sicherzustellen. Die Ausgangslage hierfür ist gut, da die Insolvenzantragstellung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung erfolgt. Es ist ausreichend Geld vorhanden, um die Krankenhäuser einstweilen fortzuführen.

Landrat Dr. Peter Enders des Kreises Altenkirchen bezog Stellung. (PM)



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