Werbung

Pressemitteilung vom 09.12.2024    

Verwaltungsgericht Koblenz: Wolf darf vorerst nicht abgeschossen werden

Gerade erst hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die zeitlich befristete Erlaubnis für die Tötung eines Wolfsrüden im Grenzgebiet zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gegeben. Nun hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einer Zwischenentscheidung zugunsten eines Naturschutzverbandes entschieden.

(Symbolbild: Tischler)

Koblenz. Beim Verwaltungsgericht Koblenz waren mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen, die sich gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion ausnahmsweise zugelassenen Abschuss eines Wolfes aus dem "Leuscheider Rudel" richten. In einem der Verfahren ist eine stattgebende Zwischenentscheidung ergangen. Das heißt, der Wolf darf vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Eilantrag nicht abgeschossen werden.

Dabei enthält die gerichtliche Zwischenentscheidung keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die Ausnahmegenehmigung zu Recht erteilt wurde. Das kann erst nach Vorlage und Prüfung der Verwaltungsvorgänge beantwortet werden. Da dies jedoch einige Zeit in Anspruch nimmt, war zur Vermeidung vollendeter Tatsachen bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung eine Zwischenentscheidung geboten.

Gegen den Beschluss vom 6. Dezember können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.



In ihrer Entscheidung hatte die SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde nach eigenen Angaben die Argumente für und gegen den Abschuss abgewogen. "Die Rissereignisse der Vergangenheit zeigen, dass der Wolf GW1896m in der Lage ist, die empfohlenen Schutzeinrichtungen zu überwinden. Es ist davon auszugehen, dass er dies auch in Zukunft wiederholt tun wird. Aufgrund der jüngsten Übergriffe auf gesicherte Nutztiere ist der räumliche und zeitlich enge Zusammenhang gegeben, der in § 45 a des Bundesnaturschutzgesetzes gefordert wird, um die Tötung eines schadstiftenden Tieres einzuleiten", hieß es in der Begründung für die Erlaubnis zum Abschuss. Die Ausnahmegenehmigung sollte befristet und nur in den Zeiträumen vom 9. bis 19. Dezember 2024 und 3. bis 29. Januar 2025 gültig sein. (PM)


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Zusammenschluss der Pfarreien in Oberberg Süd: Neun Pfarreien vereinen sich

Zum 1. Januar 2026 schließen sich die neun Pfarreien der Pastoralen Einheit Oberberg Süd zu einer neuen ...

Modernisierung für mehr Sicherheit: Oberlandesgericht Koblenz rüstet Saal um

Der große Saal des Oberlandesgerichts Koblenz wurde umfassend modernisiert, um den Anforderungen von ...

Weihnachtsfreude im St. Marien-Krankenhaus: Sieben Babys erblicken das Licht der Welt

Das St. Marien-Krankenhaus in Siegen erlebte ein freudiges Weihnachtsfest. An den Feiertagen wurden dort ...

Sicher durch den Winter: Was Eltern über Kinderkleidung im Auto wissen sollten

Dicke Winterjacken sind im Kindersitz ein unterschätztes Risiko. Warum sie gefährlich sind und wie Eltern ...

Praktisches Jahr: Medizinstudierende sammeln Erfahrungen am Diakonie Klinikum Jung-Stilling Siegen

Vier Medizinstudierende aus verschiedenen Ländern absolvieren derzeit ihr Praktisches Jahr am Evangelischen ...

Verdacht auf Wolfsangriff: Mindestens 15 Lämmer in Liebenscheid gerissen

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurden in Liebenscheid mindestens 15 Lämmer Opfer eines mutmaßlichen ...

Weitere Artikel


Mehrere Tiere getötet: Erstmals Schafe im Wisserland von Wolf angegriffen?

Derzeit wird überprüft, ob ein Wolf Schafe in der Verbandsgemeinde Wissen angegriffen hat. Wie das Koordinationszentrum ...

Veranstaltungen zu Steueränderungen 2024/2025: Was sich für Unternehmen ändert

Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten zahlreiche Änderungen im Steuerrecht in Kraft. Die Industrie- und ...

In Würde leben im Alten- und Pflegeheim St. Vinzenzhaus in Gebhardshain

ANZEIGE | Mitten in Gebhardshain gelegen, fällt das St. Vinzenzhaus durch seine moderne Bauweise und ...

Arbeiten auf der L 288 gehen weiter: Abschluss für Mai 2025 geplant

Die zweite Phase der Baumaßnahmen an der Ortsdurchfahrt von Steineroth und der angrenzenden Strecke Richtung ...

Spende des Lions Club Altenkirchen für Kinder im Ahrtal

Die verheerende Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 hat im Ahrtal und den benachbarten Gebieten ...

Willkommensbesuch zur Eröffnung der HNO-Praxis in Altenkirchen

Ein wichtiger Schritt für die lokale Gesundheitsversorgung. Julia Höhner hat mit der Eröffnung ihrer ...

Werbung