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Pressemitteilung vom 27.12.2024    

Gefahrloser Jahreswechsel: LKA gibt Hinweise zu Silvester-Feuerwerk

Silvester steht vor der Tür und viele freuen sich auf das traditionelle Feuerwerk. Doch um Verletzungen und Unglücksfälle zu vermeiden, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit Pyrotechnik entscheidend. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz hat wichtige Hinweise zusammengestellt.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz empfiehlt, die Gebrauchsanweisung des Silvester-Feuerwerks genau zu beachten. Feuerwerk sollte nur auf ebenen Flächen abgeschossen werden, wobei ein sicherer Stand gewährleistet sein muss (besser einen Getränkekasten statt frei stehende Einzelflaschen nutzen). Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Tieren und Fahrzeugen ist unerlässlich. Hindernisse wie Bäume oder Balkone dürfen nicht in der Flugbahn der Raketen liegen. Beim Anzünden sollten keine Körperteile über den Feuerwerkskörper gehalten werden. Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich im Freien verwendet werden.

Sicherer Kauf von Feuerwerkskörpern
In Deutschland müssen Feuerwerkskörper geprüft und zugelassen sein. Nicht gekennzeichnete Feuerwerkskörper aus dem Ausland sind verboten und deren Besitz sowie Nutzung strafbar. Der Kauf sollte in regulären Geschäften oder seriösen Online-Shops erfolgen. Wichtig ist das CE-Kennzeichen mit der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle (z.B.CE0589) sowie die Registriernummer (z.B. 0589-F2-4567). Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen in deutscher Sprache vorhanden sein.



Gefahren durch selbstgebasteltes Feuerwerk
Selbst hergestelltes Feuerwerk birgt erhebliche Risiken. Jedes Jahr kommt es zu tödlichen Unfällen bei der Herstellung illegaler Feuerwerke. Die Herstellung und der Gebrauch solcher Feuerwerkskörper sind strafbar.

Umgang mit Blindgängern
Nicht explodierte Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen verursachen. Es wird dringend geraten, Abstand zu halten und diese nicht erneut zu zünden. Kinder sollten aufgeklärt werden, dass das Einsammeln und Experimentieren mit Blindgängern gefährlich ist. Feuerwerksreste sollten erst nach vollständigem Abkühlen entsorgt werden, idealerweise über den Hausmüll oder bei Recyclinghöfen für gefährlichen Abfall.

Vorsicht bei Alkohol
Alkohol gehört für viele zum Silvesterabend dazu, doch beim Zünden von Feuerwerk sollte man möglichst nüchtern bleiben, um Risiken zu minimieren.

Genehmigungen und Verbote
Privates Feuerwerk darf ohne Genehmigung nur in der Neujahrsnacht gezündet werden. In der Nähe von Krankenhäusern oder Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen untersagt.

Das Landeskriminalamt wünscht einen sicheren Start ins Jahr 2025. (PM/Red)


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