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Pressemitteilung vom 08.01.2025    

Rückbau des Stauwehrs Euteneuen gestoppt: Gericht sieht Verfahrensfehler

Der geplante Rückbau des Stauwehrs Euteneuen an der Sieg steht vorerst still. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hat einen entscheidenden Fehler im Genehmigungsverfahren festgestellt.

Symbolbild (Quelle: Pixaby)

Kirchen. Der Plangenehmigungsbescheid für den Rückbau des Stauwehrs Euteneuen an der Sieg kann vorerst nicht vollzogen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Die Wehranlage, die seit 2015 außer Betrieb ist, sollte in ein naturnahes asymmetrisches Raugerinne umgestaltet werden. Die hierfür notwendige Plangenehmigung wurde von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord im Dezember 2023 erteilt.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit (UVP-Vorprüfung) durchgeführt, die zu dem Ergebnis kam, dass keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Diese Einschätzung wurde jedoch teilweise erfolgreich angefochten.




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Genehmigung nicht generell aufgehoben aber Ergänzung notwendig
Das Gericht stellte fest, dass die UVP-Vorprüfung hinsichtlich des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags unzureichend war. Insbesondere sei unklar, ob besonders oder streng geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sein könnten.

Dieser Verfahrensfehler führt dazu, dass die Genehmigung derzeit nicht vollzogen werden darf, auch wenn sie nicht aufgehoben wird. Eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren könnten den Mangel beheben. Weitere Verfahrensmängel wurden nicht festgestellt.

Den Beteiligten bleibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. (PM/Red)


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