Werbung

Pressemitteilung vom 20.01.2025    

Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum: Was Wohnungseigentümer wissen sollten

Der Erwerb einer Eigentumswohnung bringt nicht nur den Besitz von Wohnraum mit sich, sondern auch die Beteiligung am gemeinschaftlichen Eigentum. Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland liefert Antworten.

Symbolfoto: Pixabay

Mainz. Beim Kauf einer Wohnung erwirbt ein Immobilieneigentümer zwei Arten von Eigentum: das Sondereigentum und Anteile am Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum umfasst alle Räume, die sich im Besitz eines Einzelnen befinden können, wie Wohnungen, Lagerräume oder Büros. Dazu zählen auch nichttragende Wände innerhalb der Wohnräume, Sanitäreinrichtungen, Bodenbeläge, Türen samt Schloss und Schlüssel sowie Bereiche außerhalb der abgeschlossenen Wohnung wie Kellerraum oder Dachboden. In diesen Bereichen kann der Eigentümer in der Regel alleine entscheiden, solange keine Nachteile für die Miteigentümer entstehen. Er ist jedoch auch verpflichtet, Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, um Schäden am eigenen Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum zu vermeiden.

Gemeinschaftseigentum hingegen bezieht sich auf alle Einrichtungen, die für den Bestand und die Sicherheit eines Gebäudes erforderlich sind oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen. Dazu gehören das Grundstück selbst, das Gebäude mit Fundament, Dach, Fassade, Eingangstür, Treppenhaus, Aufzug sowie tragende Teile eines Hauses, Decken, Fenster und Balkone. Auch Zentralheizung sowie Strom-, Wasser- und Gasleitungen fallen darunter, da sie gemeinschaftlich genutzt werden. Die Verwaltung und Instandhaltung dieser Einrichtungen erfolgt durch die Wohnungseigentümer gemeinsam, häufig mit Unterstützung einer Hausverwaltung.



Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland, erklärt: "Die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist für Eigentümer, die im Paragraphendschungel des deutschen Wohnungseigentumsrechts den Überblick behalten möchten, etwas schwierig. Unser Tipp: Es empfiehlt sich beim Erwerb von Immobilien darauf zu achten, was in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung alles vereinbart ist oder beschlossen wurde, um später unnötigen Ärger bei Instandhaltungspflichten oder der Kostenteilung zu vermeiden."

Bei Fragen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. PM/Red


Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Besser ausgestattet: VG Betzdorf-Gebhardshain rüstet Jugendfeuerwehr mit neuen Zelten auf

Die Verbandsgemeinde (VG) Betzdorf-Gebhardshain unterstützt ihre Jugendfeuerwehren mit einer neuen Ausstattung: Zwei moderne ...

Raumnot an Förderschule in Wissen spitzt sich zu

Die Förderschule am Alserberg in Wissen steht vor einer großen Herausforderung. Die steigende Schülerzahl zwingt den Landkreis ...

Laith al-Deen in Ransbach-Baumbach: Ein Konzert mit viel Herz und Gefühl

Am Wochenende kamen Musikfreunde in Ransbach-Baumbach auf ihre Kosten. Neben E.L.O. und Charly Klauser trat auch Laith al-Deen ...

Dringender Reformbedarf: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz bietet Hilfe an

Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) sieht dringenden Handlungsbedarf für grundlegende Reformen im Gesundheitssystem. ...

Förderverein der FFW Katzwinkel informiert: Europaweiter Notruftag am 11. Februar

Jährlich am 11. Februar findet der Europäische Tag des Notrufes statt und jährt sich nun zum 16. Mal. Um den Bekanntheitsgrad ...

Verkehrsunfallflucht in Neitersen: Fahrer ohne Führerschein ermittelt

In Neitersen kam es am Samstag (8. Februar) zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw einen Fahrbahnteiler beschädigte. Die ...

Weitere Artikel


"Pummys" vor dem Aus: Rechtsstreit mit Puma führt zur Umbenennung

Das junge Unternehmen "Pummys" erlebt turbulente Zeiten. Nach einem langwierigen Rechtsstreit mit dem Sportartikelhersteller ...

Polizei stoppt Fahrer ohne Führerschein und unter Drogeneinfluss in Altenkirchen

In Altenkirchen ereignete sich am späten Abend des 20. Januar ein Vorfall, der die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich zog. ...

Herzrasen bei Kindern: Was steckt dahinter?

Es kann ganz schön beunruhigend sein, wenn das Herz eines Kindes plötzlich wie wild zu klopfen beginnt. Doch in den meisten ...

Tibetische Fahne im Westerwald: Ein starkes Zeichen der Solidarität

In Altenkirchen fand ein bemerkenswertes Treffen statt, welches die Aufmerksamkeit auf die Tibetfrage lenkte. Hochrangige ...

Neue Entdeckertouren im Wisserland: Führungen 2025

Die Wisserland-Touristik bietet auch im Jahr 2025 spannende Führungen für Besucher und Einheimische an. Von historischen ...

Schimmelgefahr im Winter - So handeln Betroffene richtig

Gerade im Winter wollen und müssen viele Haushalte bei den Heizkosten sparen und drehen dazu die Thermostate an ihren Heizungen ...

Werbung