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Pressemitteilung vom 21.01.2025    

Bundestagswahl 2025: Nur kurzer Zeitraum für Briefwahlen in Altenkirchen

Bis am Abend des 23. Februar alle Stimmzettel zur vorgezogenen Bundestagswahl ausgezählt sind, ist aktuell noch einiges an organisatorischem Aufwand zu betreiben.

(Symbolfoto)

Altenkirchen. Klar ist: Insbesondere mit Blick auf die Briefwahl müssen sich die Wahlämter, aber eben auch die Wahlberechtigten, auf ein sehr enges Zeitfenster einstellen. Zwischen der Ausgabe der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag liegen lediglich zehn bis zwölf Tage.

Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist laut Bundeswahlleiterin Ruth Brand unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Entsprechend bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar vor. Ein früherer Beginn wird nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn über die Zulassung der Wahlvorschläge durch die Wahlausschüsse entschieden wurde.

Was bedeutet das konkret für die Briefwahlen in den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen, die den Bundestagswahlkreis 196 bilden? Am 20. Januar endete die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Am 24. Januar tagt der Wahlausschuss, bis zum 30. Januar muss über etwaige Beschwerden gegen dessen Beschlüsse entschieden werden. Abhängig davon kann erst die Druckfreigabe für die Stimmzettel erfolgen.



Unabhängig von der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen, die ab dem 24. Januar im Wahlkreis erfolgen soll, können Wahlberechtigte bereits ab sofort persönlich, per Post oder per Online-Antrag die Briefwahlunterlagen bei ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung oder der Neuwieder Stadtverwaltung beantragen. Der Antrag muss Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift enthalten. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann nach aktueller Planung frühestens ab dem 10. Februar.

Wichtig: Die Kreisverwaltung Altenkirchen empfiehlt nicht nur angesichts der grundsätzlich kurzen Fristen, sondern auch, weil Postlaufzeiten sich verlängern, um zügige Rücksendung der Wahlbriefe. Wer sicher gehen will, gibt sie direkt bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung ab. (PM)



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