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Pressemitteilung vom 22.01.2025    

Fristen für Grundstücksänderungen: Was jetzt zu beachten ist

Ab 2022 müssen Grundstücksänderungen, die sich auf die Wertfeststellung auswirken, dem Finanzamt mitgeteilt werden. Die Meldung kann elektronisch erfolgen.

Bild: Landesamt für Finanzen Rheinland-Pfalz

Region. Ab dem 01.01.2022 müssen alle Änderungen eines Grundstücks, die Auswirkungen auf die Wertfeststellungen haben, dem Finanzamt mitgeteilt werden. Hierzu zählen etwa Neubauten, Anbauten, Umbauten oder eine Änderung der Nutzungsart, wie z. B. wenn Ackerland zu Bauland wird. Diese Änderungen müssen durch die elektronische Übermittlung einer Grundsteuerwerterklärung oder Feststellungserklärung beim Finanzamt angezeigt werden. Hilfestellungen zur Erstellung dieser Erklärung sind unter https://lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform erhältlich.

Fristen zur Anzeige von Änderungen
Für Änderungen, die 2022 oder 2023 vorgenommen wurden, musste eine Anzeige bis zum 31.12.2024 erfolgen. Alle Änderungen, die 2024 eingetreten sind, müssen bis zum 31.03.2025 gemeldet werden. Ab 2025 gilt eine einheitliche Frist bis zum 31.03. des Folgejahres.



Besonderheiten bei befreiten Grundstücken
Für Grundstücke, die ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit sind, müssen Änderungen, die bis einschließlich 2024 vorgenommen wurden, innerhalb von drei Monaten angezeigt werden. Auch Änderungen, die den Anspruch auf eine Steuerermäßigung beeinflussen, müssen in diesem Zeitraum mitgeteilt werden.

Kontakt und Hilfestellung
Die Anzeige kann auf der Plattform www.elster.de über das Formular „Grundsteueränderungsanzeige für andere Bundesländer“ erfolgen. (PM/Red)


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