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Pressemitteilung vom 12.02.2025    

Kreisverwaltung Altenkirchen erringt Teilerfolg im Rechtsstreit mit Versicherung

Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat im Rechtsstreit um die Greensill-Insolvenz einen wichtigen Etappensieg erzielt. Vor dem Landgericht Koblenz wurde der Landkreis von der GVV Kommunalversicherung zur Zahlung einer erheblichen Summe verurteilt. Doch der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

Symbolbild: Pixabay

Altenkirchen. Im Zuge der Greensill-Insolvenz konnte sich der Landkreis Altenkirchen in einem bedeutenden Rechtsstreit durchsetzen. Das Landgericht Koblenz entschied zugunsten des Landkreises und sprach ihm eine Zahlung von 500.000 Euro plus rund 90.000 Euro Zinsen zu. Der Hintergrund: Seit 2015 hatte der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Gelder bei der Greensill Bank AG angelegt, was nach der Insolvenz der Bank im Jahr 2021 zu einem Verlust von 3,6 Millionen Euro führte.

Nach umfangreicher Prüfung empfahl die Zentralabteilung der Kreisverwaltung im Dezember 2021, rechtliche Schritte gegen die GVV Kommunalversicherung einzuleiten. Der Kreistag folgte dieser Empfehlung einstimmig und erhob Klage. Obwohl Vergleichsverhandlungen mit der GVV scheiterten, entschied sich der Landkreis zunächst nur für eine Teilklage über 700.000 Euro, um das Kostenrisiko zu minimieren.

Das Gerichtsurteil stellt einen Teilerfolg dar, da die Ansprüche aus der Vermögenseigenschadensversicherung anerkannt wurden. Landrat Peter Enders äußerte sich erleichtert: "Ich weiß natürlich, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bin aber erleichtert, dass sich unser Aufwand und unsere Entschlossenheit ausgezahlt haben. Selbst für uns als Kreisverwaltung ist es nicht leicht, sich gegen eine große Versicherung durchzusetzen."




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Die GVV Kommunalversicherung hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, möglicherweise aus Sorge vor einem Präzedenzfall, der andere betroffene Kommunen ermutigen könnte. Rund 25 Kommunen sind ebenfalls von der Greensill-Insolvenz betroffen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen bleibt optimistisch und hat ebenfalls Berufung eingelegt, um weitere Ansprüche geltend zu machen. Zudem hofft man, den entstandenen Schaden durch das laufende Insolvenzverfahren weiter reduzieren zu können. PM/Red


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