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Nachricht vom 17.02.2025    

Neues Katastrophenschutzgesetz soll Rheinland-Pfalz sicherer machen

Nach der verheerenden Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 plant Rheinland-Pfalz eine umfassende Reform des Katastrophenschutzes. Die Landesregierung bringt dazu ein neues Gesetz in den Landtag ein, das von den Fraktionen als bedeutender Fortschritt angesehen wird.

Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe. Foto: Boris Roessler/dpa

Mainz. Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal, bei der 135 Menschen ums Leben kamen, diskutiert der Landtag von Rheinland-Pfalz am Donnerstag in erster Lesung über die Novelle des Katastrophenschutzgesetzes. Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Innenminister Michael Ebling (beide SPD) hatten den Entwurf bereits im vergangenen September vorgestellt.

Die Vorsitzende der größten Regierungsfraktion SPD, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, hebt drei zentrale Neuerungen hervor: die Verpflichtung zur Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, die genaue Definition von Großschadensereignissen sowie einen Voralarm. Diese Maßnahmen sollen das Leben in Rheinland-Pfalz auf einem hohen Sicherheitsniveau schützen.

Alarm- und Einsatzpläne werden zukünftig für alle Kommunen Pflicht und unterliegen der Kontrolle des neu geschaffenen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz. "Der Katastrophen-Voralarm ist bei einer außerordentlichen Lage empfehlenswert und gibt den Einsatzkräften so früh wie möglich Informationen", betont Bätzing-Lichtenthäler.



Carl-Bernhard von Heusinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, sieht die Ergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss und der Enquete-Kommission als Grundlage für ein ausgewogenes Ziel. Fraktionschefin Pia Schellhammer spricht von einem "Meilenstein".

Obwohl die Zuständigkeit für den Brand- und Katastrophenschutz weiterhin bei den Kommunen bleibt, kann das Land künftig Weisungen erteilen oder sogar die Einsatzleitung übernehmen, wenn vor Ort die Bewältigung einer Lage nicht sichergestellt werden kann oder die Kommunen selbst um Unterstützung bitten, erklärt Ebling. (dpa/bearbeitet durch Red)


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