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Pressemitteilung vom 18.02.2025    

Solarstrom vom Balkon: Eine rentable Investition

Ein Steckersolargerät kann eine interessante Möglichkeit für Mieter und Wohnungseigentümer ohne geeignetes Dach sein, um Stromkosten zu senken. Doch wie funktioniert das genau und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Symbolfoto: Pixabay

Mainz. Wer einen Teil seiner Stromkosten durch selbst erzeugten Solarstrom abdecken möchte, jedoch kein geeignetes Dach besitzt oder in einer Mietwohnung lebt, kann ein Steckersolargerät als Alternative in Betracht ziehen. Diese Geräte bestehen in der Regel aus einem oder zwei Solarmodulen (jeweils etwa 1,1 Meter mal 1,70 Meter), einem Wechselrichter und einem Anschlusskabel mit Steckverbindung zum Stromnetz. Je nach Sonneneinstrahlung sowie Leistung, Ausrichtung und Neigung der Module können bis zu 15 Prozent des Stromverbrauchs eines Haushalts durch ein solches Gerät gedeckt werden.

Die Anschaffungskosten für ein Steckersolargerät, einschließlich Modul(en), Wechselrichter, Kabel mit Stecker und Befestigung, liegen zwischen 250 und 1.000 Euro. Mit der eigenen PV-Anlage auf dem Balkon lassen sich jährlich 50 bis 120 Euro an Stromkosten einsparen, wodurch sich die Investition nach etwa 5 bis 10 Jahren amortisiert.

Mieter haben inzwischen ein Recht auf die Genehmigung zur Installation eines Steckersolargeräts. Vermieter dürfen nur bei triftigen Gründen, wie beispielsweise Denkmalschutz, ablehnen. Die kleine PV-Anlage muss lediglich bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister angemeldet werden.




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Für Interessierte bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Mittwoch, den 19. März, um 18 Uhr ein kostenloses Webseminar mit dem Titel "Sonnenenergie auf meinem Balkon" an. Anmeldungen sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp möglich. Zudem steht eine kostenfreie und unabhängige Energieberatung nach Terminvereinbarung zur Verfügung.

Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden am Donnerstag, den 6. März, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus Betzdorf, Zimmer 1.05, Hellerstraße 2, statt. Anmeldungen erfolgen über das Bürgerbüro unter Telefon 02741-291-900. In Altenkirchen gibt es Beratung am Donnerstag, den 27. März, von 12.00 bis 18.00 Uhr in Raum U01 (UG) der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 13. Anmeldungen telefonisch unter 02681/850.

Das Energietelefon der Verbraucherzentrale ist kostenfrei unter 0800 60 75 600 erreichbar: montags von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr. PM/Red


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