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Pressemitteilung vom 19.02.2025    

Frist für Rückgabe der Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl

Die Bundestagswahl am 23. Februar steht kurz bevor, und viele Wähler haben sich bereits für die Briefwahl entschieden. Doch noch nicht alle Wahlbriefe sind zurückgesendet worden.

Symbolbild

Betzdorf. Die Bundestagswahl am 23. Februar rückt näher, und zahlreiche Bürger haben die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. Um sicherzustellen, dass die Stimmen rechtzeitig ankommen, sollten die Wahlunterlagen spätestens bis zum 19. Februar zurückgesendet werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit für Wähler aus der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain, die Briefwahlunterlagen persönlich in den Briefkasten des Rathauses Betzdorf in der Hellerstraße 2 oder des Rathauses Gebhardshain am Rathausplatz 1 einzuwerfen. Diese Option ist bis einschließlich Sonntag, den 23. Februar, um 18 Uhr verfügbar. Es wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Wahlbriefe nicht mehr berücksichtigt werden können. (PM/Red)


Mehr dazu:   Bundestagswahl 2025  
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