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Pressemitteilung vom 20.02.2025    

Rückerstattung von Strompreis-Umlagen für Wärmepumpen-Besitzer

Wärmepumpen-Besitzer können 2024 eine Entlastung bei den Stromkosten durch Rückerstattungen der KWK- und Offshore-Netzumlage erhalten. Um diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Verbraucher bis Ende Februar den Antrag bei ihrem Energieversorger stellen.

Symbolbild. (Quelle: pixarbay)

Region. Für Verbraucher, die eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt betreiben, gibt es rückwirkend eine Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen. Diese Entlastung betrifft die sogenannte KWK-Umlage und die Offshore-Netzumlage. Wer rechtzeitig bis zum 28. Februar 2025 einen Antrag stellt, kann für das Jahr 2024 eine Rückerstattung von bis zu 66 Euro erhalten, abhängig vom Verbrauch des Haushalts. Wird die Frist versäumt, kann die Rückerstattung noch bis zum 31. März 2025 beantragt werden, allerdings mit einer Reduzierung auf 80 Prozent des Betrags.

Antragstellung und gesetzliche Grundlagen
Die Rückerstattung wurde durch das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beschlossen und befindet sich noch in der finalen Genehmigungsphase durch die EU. Das Gesetz sieht vor, dass der Energieversorger die Rückerstattung für das vergangene Jahr bis Ende Februar beim Netzbetreiber anmeldet. Daher ist es wichtig, dass Verbraucher ihren Anspruch frühzeitig melden, um die volle Rückerstattung zu erhalten.

Voraussetzungen und wichtige Hinweise
Die wichtigste Voraussetzung für die Rückerstattung ist, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt betrieben wird. Nur dann kann der Stromverbrauch gesondert abgerechnet werden, was für die Entlastung nötig ist. Viele Energieversorger bieten ihren Kunden die Möglichkeit, den Antrag über elektronische Formulare oder Musterbriefe einzureichen, um den Prozess zu erleichtern.




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Höhe der Rückerstattung
Die Rückerstattung für das Jahr 2024 setzt sich aus der Offshore-Netzumlage von 0,656 Cent pro Kilowattstunde und der KWKG-Umlage von 0,275 Cent pro Kilowattstunde zusammen. Insgesamt bedeutet das eine Ersparnis von 1,108 Cent pro Kilowattstunde inklusive Mehrwertsteuer. Ein Haushalt, der eine Wärmepumpe betreibt und einen jährlichen Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden hat, kann so eine Rückerstattung von rund 66 Euro erhalten.

Weitere Informationen und Unterstützung
Für detailliertere Informationen zur Rückerstattung und Wärmepumpenstrom können Verbraucher die Webseite der Verbraucherzentrale NRW besuchen. Hier gibt es auch aktuelle Veranstaltungen und Unterstützungsmöglichkeiten rund um das Thema Energie.

Weitere Details zu Wärmepumpenstrom finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/13750.
Informationen zu Veranstaltungen finden Sie unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/e-veranstaltungen.

(PM/Red)


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