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Nachricht vom 20.02.2025    

Neues Katastrophenschutzgesetz in Rheinland-Pfalz erhält breite Zustimmung

Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 stellt Rheinland-Pfalz den Katastrophenschutz auf neue Beine. Der Gesetzentwurf des Innenministers Michael Ebling wird von der Opposition unterstützt.

Untersuchungsausschuss Flutkatastrophe. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Mainz. Rheinland-Pfalz stellt den Katastrophenschutz nach der Flutkatastrophe an der Ahr im Sommer 2021 neu auf. Der neue Gesetzentwurf dazu findet auch Zustimmung der Opposition.

Erstmals soll es in Rheinland-Pfalz hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteure geben und der Begriff "Katastrophe" wird genau definiert: Das sind zentrale Punkte im neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, das Innenminister Michael Ebling in den rheinland-pfälzischen Landtag eingebracht hat. Außerdem wird in dem Gesetz ein Vor-Alarm definiert, wenn sich eine Katastrophe anbahnen könnte.

Opposition unterstützt neues Katastrophenschutzgesetz

Vertreter von CDU- und AfD-Opposition sprachen vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Flutkatastrophe im Ahrtal davon, mit dem Gesetz werde ein richtiger Weg eingeschlagen. Sie signalisierten im Grundsatz Zustimmung. Mit dem Gesetz solle größere Klarheit über die Aufgaben und Zuständigkeiten geschaffen werden, sagte der SPD-Politiker Ebling, "Keine Diskussion mehr über Zuständigkeiten." Dies sei einer der Erkenntnisgewinne aus der Ahrflut vom Sommer 2021. Dabei kamen mindestens 135 Menschen ums Leben.

Nach dem gerade verabschiedeten Polizei- und Ordnungsbehördengesetz werde auch mit diesem Gesetz der Rahmen für die Gefahrenabwehr im Land gestärkt, sagte Ebling. Der Minister verwies auch auf das Landesamt für Katastrophenschutz und das dazugehörige Lagezentrum, das in dieser Art einzigartig in Deutschland sei. Mit dem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz werde auch die Ausbildung für die mehr als 56.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute gestärkt, sagte Ebling. Alarm- und Katastrophenschutzpläne seien nicht nur verbindlich, es müsse auch miteinander geübt werden. Eine bessere Zusammenarbeit über alle Ebenen müsse geübte Praxis sein. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung in den Innenausschuss verwiesen und soll nach der zweiten Beratung verabschiedet werden. Einen Termin gibt es dafür noch nicht.

CDU: Eingeschlagener Weg ist richtig

Der CDU-Abgeordnete Dennis Junk sagte: "Der eingeschlagene Weg ist der richtige." Er kritisierte allerdings die finanzielle Ausstattung etwa für die Bedarfspläne als zu niedrig. Die Ahrflut habe gezeigt, dass eine Reform überfällig gewesen sei, sagte der AfD-Abgeordnete Jan Bollinger, "Es braucht eine professionelle kontinuierliche Führung." Daher sei die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure wichtig. Der neue Vor-Alarm ermögliche eine bessere Vorbereitung der Bevölkerung. Stephan Wefelscheid von der Gruppe der Freien Wähler sagte: "Die wesentlichen Punkte sind getroffen." Die Einsatzleitung müsse seines Erachtens aber noch klarer in allen Katastrophenfällen beim Landesamt liegen.

Grüne: Bevölkerung muss sensibilisiert werden

"Üben, üben, üben ist das Mantra", sagte der Grünen-Abgeordnete Carl-Bernhard von Heusinger. Die kommunale Zuständigkeit bleibe im Grundsatz erhalten, werde aber strukturell aufgewertet. Dies sei eine Lehre aus dem Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe. Ebenso wie die Einführung der hauptamtlichen Brand- und Katastrophenschutzinspekteure, die vom Land bezahlt werden sollen. "Dem Katastrophenschutz wird ein umfassendes Update gegeben." Die Bevölkerung müsse aber noch stärker sensibilisiert werden, wie sie sich für Katastrophen wappnen könne und im Ernstfall verhalten solle. Dies müsse schon bei Schülern angesetzt werden. (dpa/bearbeitet durch Red)




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