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Pressemitteilung vom 04.04.2025    

Neue Regeln für die Biotonne ab Mai

Ab dem 1. Mai gelten in Deutschland strengere Vorschriften für die Befüllung der Bioabfalltonne. Ziel ist es, den Anteil von nicht kompostierbaren Stoffen im Bioabfall zu verringern. Diese Änderungen betreffen auch den Landkreis Altenkirchen, wo derzeit noch Verbesserungsbedarf besteht.

Foto: AWB

Altenkirchen. Ab dem 1. Mai tritt eine überarbeitete Bioabfallverordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass der Störstoffanteil in der kommunalen Bioabfallsammlung nur noch 1 Prozent betragen darf. Im Kreis Altenkirchen liegt dieser Anteil aktuell bei etwa 2 Prozent. Ziel der neuen Regelung ist es, die Recyclingquote zu verbessern und die Abfalltrennung zu optimieren. Der Sortieraufwand verursacht hohe Kosten, die letztendlich von allen Bürgern über die Müllgebühren mitgetragen werden müssen.

Die ordnungsgemäße Trennung von Bioabfällen ist entscheidend. In die Biotonne gehören kompostierbare Abfälle wie Obst- und Gemüsereste, Speisereste, Brot, Kaffeesatz, Gartenabfälle sowie Topf- und Schnittblumen. Nicht hinein gehören Plastiktüten, biologisch abbaubare Kunststoffe, verpackte Lebensmittel, Windeln, Glas oder Metall.



Der Abfallwirtschaftsbetrieb und das Abfuhrunternehmen werden künftig verstärkt auf Verunreinigungen achten und diese bei Fehlbefüllungen kennzeichnen. Gelbe Anhänger weisen auf geringe Fehlbefüllungen hin, während rote Anhänger bei massiven Fehlbefüllungen angebracht werden. In solchen Fällen bleibt die Tonne ungeleert, bis sie korrekt sortiert wurde.

Verstöße gegen die neue Bioabfallverordnung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder. Für Fragen steht die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes zur Verfügung unter abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder telefonisch unter 02681 81-3070. PM/Red



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