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Pressemitteilung vom 10.04.2025    

Frühjahr in Rheinland-Pfalz: Schutz von Wildtieren während der Mähsaison

Mit Beginn der Mähsaison in Rheinland-Pfalz steigt die Gefahr für Wildtiere wie Rehkitze und Bodenbrüter. Um Verletzungen und Todesfälle zu verhindern, gelten klare Schutzvorgaben für Landwirte und Maschinenführer.

Symbolbild. (Foto: pixarbay)

Rheinland-Pfalz. Im Frühjahr bringen viele Wildtiere wie Rehe, Feldhasen und bodenbrütende Vogelarten ihren Nachwuchs zur Welt. Rehkitze werden oft von ihren Müttern in Wiesen abgelegt und verharren dort regungslos. Diese Überlebensstrategie wird ihnen während der Mahd zum Verhängnis, da sie von den Maschinenführern nur schwer erkannt werden können.

Laut Tierschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten. Das Mähen von Wiesen ohne entsprechende Schutzmaßnahmen wird von der Rechtsprechung nicht als vernünftiger Grund anerkannt. Verstöße können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Maßnahmen zur Rehkitzrettung
Viele Landwirte setzen inzwischen bewährte Methoden zur Rehkitzrettung ein. Dazu gehören traditionelle Vergrämungsmaßnahmen wie das Aufstellen von Luftballons, Blinklampen oder flatternden Kunststoffsäcken. Auch das frühzeitige Absuchen der Flächen vor der Mahd gehört zu den Standardmaßnahmen.

Besonders effektiv ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras. Diese Technologie ermöglicht es, Kitze und andere Jungtiere vor der Mahd sicher aufzuspüren und zu sichern. Nach der Mahd werden die Tiere wieder in die Natur entlassen.



Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jägern
In vielen Regionen arbeiten Landwirte, Jäger und freiwillige Helfer eng zusammen, um den Schutz der Jungtiere sicherzustellen. Wird ein Jungtier in einem Behälter entdeckt, sollten Spaziergänger davon absehen, das Tier zu befreien. Stattdessen ist es ratsam, den örtlichen Jagdpächter zu informieren.

Obwohl die meisten Landwirte verantwortungsvoll handeln, gab es im vergangenen Jahr auch Verstöße. In zwei Fällen wurden Geldstrafen von 900 Euro und 2.400 Euro verhängt, da keine Schutzmaßnahmen getroffen worden waren.

Appell an Maschinenführer und Landwirte
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz ruft alle Landwirte, Maschinenführer und Beteiligte dazu auf, die Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Eine Liste von Drohnenpiloten zur Kitzrettung kann auf der Website des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz abgerufen werden.

Mit verantwortungsbewusstem Handeln kann das Leid vieler Jungtiere vermieden und die Einhaltung des Tierschutzgesetzes sichergestellt werden. Weitere Informationen und praktische Hinweise bietet der Ratgeber der Deutschen Wildtier Stiftung unter:

https://publikationen.deutschewildtierstiftung.de/publikationen/wildtierschutz-bei-der-mahd/

(PM/Red)


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