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Pressemitteilung vom 23.04.2025    

Mähroboter in Mainz: Nachtfahrverbot zum Schutz von Wildtieren. Folgt bald ganz Rheinland-Pfalz?

In Mainz wird der Einsatz von Mährobotern während der Dämmerung und Nachtzeit verboten. Diese Maßnahme soll den Schutz nachtaktiver Tiere wie Igel, Kröten und Eidechsen verbessern. Die Frage bleibt, ob weitere Städte in Rheinland-Pfalz diesem Beispiel folgen werden.

Igel finden immer weniger passenden Lebensraum. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Rheinland-Pfalz. Fast lautlos arbeiten Mähroboter im Garten, aber für viele Tiere sind sie eine ernsthafte Gefahr. Die Stadt Mainz hat nun ein Nachtfahrverbot für diese Geräte eingeführt, um Igel und andere Wildtiere zu schützen. "2024 hat die Deutsche Wildtierstiftung den Igel zum Wildtier des Jahres gewählt", erklärt Janina Steinkrüger, Umweltdezernentin von Mainz. Dies solle auf den schwindenden Lebensraum der Igel aufmerksam machen.

Die neue Allgemeinverfügung verbietet den Betrieb von Mährobotern von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang. Tagsüber bleibt ihre Nutzung erlaubt. Verstöße gegen dieses Verbot können mit Bußgeldern zwischen 50 und 75 Euro geahndet werden. Bei Verletzungen oder Tötungen von Tieren drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. "Es muss aber immer der Einzelfall betrachtet werden", betont eine Stadtsprecherin.

Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung dokumentiert seit 2022 Fälle von Igeln mit Schnittverletzungen durch Mähroboter. In Ludwigshafen wird ebenfalls an die Bürger appelliert, Mähroboter nur tagsüber zwischen 9 und 17 Uhr einzusetzen. "Da Igel sich bei Bedrohung nicht durch Flucht, sondern durch Einrollen schützen, erkennen sie die Gefahr nicht rechtzeitig", erläutert ein Sprecher.



Während Trier bisher kein Verbot plant, setzt man dort auf die Vernunft der Gartenbesitzer. "Uns scheint es sinnvoller, auf die Vernunft von Garten- und Rasenbesitzern zu setzen", heißt es aus dem Rathaus. Koblenz sensibilisiert seine Bürger für tierfreundliche Gartengestaltung, ohne ein zeitliches Verbot einzuführen.

In Kaiserslautern und Idar-Oberstein ist das Thema derzeit nicht auf der Agenda, könnte jedoch bei Bedarf diskutiert werden, wie Sprecher der jeweiligen Verwaltungen mitteilen.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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