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Pressemitteilung vom 04.05.2025    

Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt Sperrverfügung gegen Pornoseiten

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass Sperrverfügungen gegen bestimmte Pornoseiten rechtmäßig sind. Diese Entscheidung betont die Bedeutung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Neustadt an der Weinstraße. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat am 2. Mai 2025 in zwei Beschlüssen die Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. abgelehnt.

Das Unternehmen hatte versucht, sich gegen die Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen 1&1 zu wehren.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, bezeichnete die Entscheidung als ein starkes Signal für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. "Mit der Entscheidung stärkt das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. W. den Einsatz der Medienanstalt RLP für ein Netz, in dem sich auch Kinder sicher bewegen können", erklärte er.

Schutz von Kindern und Jugendlichen missachtet
Die KJM hatte Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgestellt. Dr. Eumann betonte: "Wer sich weigert, einfache und zumutbare Alterskontrollen für Pornographie einzuführen, handelt auf jeden Fall rechtswidrig." Laut Gericht missachtet die Aylo Freesites Ltd. beharrlich rechtskräftige Untersagungsverfügungen und damit die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen. Diese Missachtung sei besonders schwerwiegend, da sie den Interessen des Kinder- und Jugendschutzes entgegenstehe.




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Rechte von Kindern ernst nehmen
Dr. Jörg Ukrow, stellvertretender Direktor der Medienanstalt, ergänzte: "Das Verwaltungsgericht bekräftigt, dass Kinder- und Jugendmedienschutz in einem Staat und einer Gesellschaft, die Kinderrechte ernst nimmt, ein höheres Gewicht zukommt als dem Interesse der Porno-Industrie an möglichst hohen Gewinnmargen."

Das Gericht stellte klar, dass trotz der Möglichkeit, weiterhin pornografische Inhalte im Internet abzurufen, eine Sperrung der beiden weitverbreiteten Angebote zu einer signifikanten Verringerung der verfügbaren Inhalte für Minderjährige führen würde. Die Aylo Freesites Ltd. hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen die Beschlüsse Beschwerde einzulegen. (PM/Red)


Mehr dazu:   Blaulicht   Gerichtsartikel  
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