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Nachricht vom 13.05.2025    

Rheinland-Pfalz: Ampel-Regierung erwägt AfD-Verbotsverfahren

Die Diskussion um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD sorgt für politische Spannungen. In Rheinland-Pfalz schließt die Ampel-Regierung ein solches Verfahren nicht aus, obwohl sie sich derzeit zurückhaltend zeigt.

Sitzung Landtag Rheinland-Pfalz zum Doppelhaushalt 2025/26. (Foto: Helmut Fricke/dpa)

Mainz. Die Spitzen der rheinland-pfälzischen Ampel-Regierung halten ein AfD-Verbotsverfahren für möglich. Ministerpräsident Alexander Schweitzer erklärte in Mainz: "Wenn die juristischen Hinweise so stark sind, dass sich das Instrument anbietet, dann bin ich dafür, es zu tun." Allerdings betonte der SPD-Politiker, dass er es für politisch und juristisch riskant halte, jetzt schon einen solchen Schritt zu wagen, ohne ausreichende Erfolgsaussichten. Er verwies auf die bevorstehende Innenministerkonferenz im Juni, bei der der Bericht des Verfassungsschutzes über die AfD diskutiert wird.

Die Grünen-Politikerin Katharina Binz äußerte sich ähnlich: "Es wäre jetzt falsch, es auszuschließen." Sie betonte, dass eine solide Grundlage für ein Verbotsverfahren notwendig sei - eine Aufgabe, die den Innenministern zukomme. Eine voreilige Bundesratsinitiative hält sie nicht für zielführend, sondern plädiert dafür, strategisch vorzugehen: "Ein Verfahren, das dann offenkundig scheitert, ist, glaube ich, sehr schädlich."



Auch innerhalb der Koalition gibt es Konsens. Schweitzer sprach von einer "kompletten Übereinstimmung" mit Binz. Er stellte klar, dass das politische Fordern der AfD kein Gegensatz zum Verbotsverfahren sei: "Man muss das eine tun und wenn das andere als Instrument zur Verfügung steht, dann darf man es ebenfalls nicht vom Tisch nehmen." FDP-Chefin und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt unterstützte diese Haltung.

Der Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Diese Einstufung wurde jedoch durch einen Eilantrag der Partei angefochten, sodass das Verwaltungsgericht Köln nun darüber entscheiden muss. Bis dahin bleibt die AfD als Verdachtsfall eingestuft.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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