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Nachricht vom 20.05.2025    

Patientin stirbt nach Fehldiagnose im Krankenhaus Waldbröl

Eine 69-jährige Frau ist im Klinikum Waldbröl gestorben, nachdem die zuständigen Ärzte fälschlicherweise von einer alkoholbedingten Leberzirrhose ausgegangen waren. Ein medizinisches Gutachten geht von einem "groben Behandlungsfehler" aus. Nun wurde der Fall vor Gericht verhandelt.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Waldbröl/Köln. Die 69 Jahre alte Patientin war im September 2020 mit Gelbsucht ins Kreiskrankenhaus Waldbröl eingeliefert worden - alkoholbedingte Leberzirrhose lautete die Diagnose der Ärzte. Die sei medizinisch jedoch nicht haltbar gewesen, erklärte nun ein gerichtlich bestellter Gutachter vor dem Landgericht Köln, wo der Fall kürzlich verhandelt wurde. Der Witwer der verstorbenen Patientin hatte die Kreiskliniken Gummersbach-Waldbröl GmbH dort auf Schmerzensgeld verklagt, wie die Kölnische Rundschau berichtet.

Weder die Blutwerte noch weitere klinische Befunde haben auf eine alkoholbedingte Leberzirrhose schließen lassen, so der Sachverständige. Zudem hätte umgehend ein Ultraschall durchgeführt werden müssen, um die Diagnose zu bestätigen. Dieser sei aber erst am nächsten Tag gemacht worden. Laut Gutachter hätten die Ärzte einen akuten Leberschaden oder eine Hepatitis erkennen müssen, zudem hätte die Patientin auf eine Transplantationsliste gesetzt werden müssen. Der Sachverständige sprach vor Gericht insgesamt von einem "fundamentalen Fehler" der Waldbröler Ärzte.




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Gericht setzt Schmerzensgeld hoch
Das Landgericht Köln bestätigte in seinem Urteil einen groben Behandlungsfehler. Ursprünglich hatte es in einem Vergleich ein Schmerzensgeld von 12.000 Euro vorgeschlagen; nach dem eindeutigen medizinischen Gutachten änderte das Gericht die Summe jedoch auf 20.000 Euro. Bis zum 4. Juni kann dagegen Einspruch eingelegt werden.

Das Klinikum Waldbröl äußert sich mit dem Hinweis auf das laufende gerichtliche Verfahren nicht zu dem Vorgang.

Aus der Statistik des Medizinischen Dienstes aus dem vergangenen Jahr, die sich auf das Jahr 2023 bezieht, geht hervor, dass in Deutschland 75 Menschen durch Behandlungsfehler verstorben sind. Die Dunkelziffer wird allerdings als höher eingeschätzt. Im Jahr 2022 haben offiziell in 84 Fällen Behandlungsfehler zum Tod geführt. (rm)


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