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Nachricht vom 23.05.2025    

Fristverlängerung für Ganztagsausbau bringt Planungssicherheit

Der Bundestag hat in dieser Woche eine wichtige Entscheidung getroffen, die sowohl Familien als auch Kommunen betrifft. Die Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau werden verlängert. Diese Maßnahme soll den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen unterstützen.

Foto: Beate Kerres

Berlin. Der Bundestag hat die Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau beschlossen. "Eltern brauchen Verlässlichkeit und Kinder eine gute Betreuung. Die nun von uns auf den Weg gebrachte Verlängerung des Investitionsprogramms für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen um zwei Jahre ist ein klares Bekenntnis zur Stärkung von Familien und Bildung in Deutschland", erklärt die Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Für die Mutter einer Tochter geht der Nutzen des Programms weit über die Förderung rein baulicher Maßnahmen hinaus: "Es stärkt die Bildungsgerechtigkeit für Kinder, entlastet Familien und ist ein entscheidender Hebel, um insbesondere Mütter aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten aus der Teilzeitfalle zu befreien."

Das 3,5 Milliarden Euro umfassende Förderprogramm basiert auf dem Ganztagsförderungsgesetz, das ab dem Schuljahr 2026/27 stufenweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter einführen wird. Aufgrund umfangreicher Planungsprozesse, Bürokratie sowie Fachkräfte- und Lieferengpässen in der Baubranche konnten die Mittel jedoch vielfach nicht rechtzeitig innerhalb der vorgesehenen Fristen abgerufen werden. "Die Förderungsfristen drohten gerade unter der Ampel-Regierung auszulaufen. Mit der Verlängerung des Investitionsprogramms um zwei weitere Jahre geben wir den Kommunen jetzt nicht nur Luft zum Atmen. Wir geben ihnen auch die gewünschte Planungssicherheit für den flächendeckenden Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen und damit die Zeit, ihre Projekte bis 2029 umzusetzen", erklärt Demuth.



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Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, dass Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können und deren Abrechnung bis zum 30. Juni 2030 erfolgen kann. Die Finanzhilfen können für den Neubau, Umbau, die Erweiterung, Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Red


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