Pressemitteilung vom 30.05.2025
Kein Schächten zum Opferfest im Kreis Altenkirchen
Das muslimische Opferfest, bekannt als Kurban Bayram, wird in diesem Jahr vom 5. bis 9. Juni gefeiert. Während die Feierlichkeiten mit Gebeten und dem Teilen von Fleisch verbunden sind, bleibt das Schächten im Kreis Altenkirchen verboten.

Kreis Altenkirchen. Das muslimische Opferfest, auch Eid al-Adha genannt, beginnt traditionell mit einem Festgebet in der Moschee. Im Anschluss daran werden Süßigkeiten verteilt und Glückwünsche ausgetauscht. "Beim Opferfest erinnern Muslime in aller Welt an Abraham, der als gemeinsamer Stammvater von Juden, Christen und Muslimen gilt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Barmherzigkeit Gottes und Werte wie Freundschaft und Versöhnung", erklärt Mesut Demirbay, Vorsitzender des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Altenkirchen.
Ein zentraler Bestandteil des Festes ist die rituelle Schlachtung von Opfertieren, deren Fleisch in drei Teile aufgeteilt wird: ein Teil für Nachbarn und Verwandte, ein Teil für Bedürftige und ein Teil für die eigene Familie. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung weist jedoch darauf hin, dass das Schächten - der Blutentzug ohne Betäubung - weiterhin verboten ist. Der Paragraf 4a des Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass Tiere nur geschlachtet werden dürfen, wenn sie zuvor betäubt wurden. Ausnahmegenehmigungen zum Schächten werden im Kreis Altenkirchen nicht erteilt.
Stattdessen gibt es tierschutzkonforme Alternativen, die auch von vielen muslimischen Theologen akzeptiert werden. Methoden wie die elektrische Betäubung oder die Bolzenschussbetäubung beeinträchtigen die vollständige Ausblutung der Tiere nicht. Immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, ihre Opfertiere in gewerblichen Schlachtbetrieben mit Betäubung schlachten zu lassen, was auch die amtliche Fleischuntersuchung sicherstellt. Privates Schächten kann mit Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden, und Kontrollteams des Veterinäramtes werden im Kreisgebiet unterwegs sein, um illegale Schlachtungen zu verhindern.
Zusätzlich kam es in den vergangenen Jahren vermehrt zur illegalen Entsorgung von Schlachtabfällen in der Natur. Die Kreisverwaltung bittet die Bevölkerung um Hinweise zu solchen Vorfällen, die an Polizei, Ordnungsämter oder das Veterinäramt gemeldet werden können. (PM/Red)
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